ESSEN (dpa-AFX) - Neue Runde im Prozess-Marathon: Am Mittwoch steht vor dem Essener Landgericht ein weiterer Termin in einem Schadenersatzprozess gegen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und weitere Manager auf dem Programm. In dem Verfahren geht es um 175 Millionen Euro, die der aktuelle Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch wegen umstrittener Immobilienverkäufe fordert. In der Klage wirft der Insolvenzverwalter den Managern vor, dem Essener Handels- und Touristikkonzern finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Die Anwälte von Middelhoff weisen die Vorwürfe zurück.
Schon am ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deutlich gemacht, dass der ursprünglich eingesetzte Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg die Höhe des angeblichen Schadens nicht nachvollziehbar berechnet habe. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts komme darüber hinaus möglicherweise nur einer von fünf Fällen für eine Schadenersatzzahlung infrage. Und in diesem Fall habe Görg den Schaden nicht plausibel darlegen können, hieß es damals. Görg hatte die Auflage zur Nachbesserung erhalten. Ob am Mittwoch bereits ein Urteil gesprochen wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers möglich, aber nicht sicher.
In einem weiteren Schadenersatzprozess vor dem Essener Landgericht geht es ebenfalls um eine Millionenforderung des Insolvenzverwalters gegen Middelhoff und andere Ex-Arcandor-Manager. Rund 24 Millionen Euro sollen der Ex-Chef sowie mehrere ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder zurückzahlen. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, weit überzogene Bonuszahlungen und Abfindungen kassiert beziehungsweise deren Auszahlung bewilligt zu haben. Middelhoffs Anwälte haben auch dazu erklärt, dass sie die Forderungen für nicht gerechtfertigt halten.
Seit 2009 ermittelt zudem die Bochumer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen den Manager. Ein Abschluss des Verfahrens ist noch nicht absehbar. Middelhoff hat den Vorwurf der Untreue bereits zurückgewiesen.
Im Gegenzug haben die Anwälte von Middelhoff ihrerseits den früheren Arcandor-Insolvenzverwalter Görg wegen versuchten Prozessbetruges angezeigt. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Köln jedoch 'mangels hinreichendem Tatverdacht' eingestellt. Middelhoffs-Anwälte haben dagegen Beschwerde eingelegt.
Auf einen Vergleich hat sich Middelhoff mit einem ehemaligen Kleinaktionär geeinigt. Der Manager hatte zuvor gegen eine Verurteilung zu 2575 Euro Schadenersatz Berufung eingelegt. Am Oberlandesgericht in Hamm erklärte sich Middelhoff schließlich bereit, 6000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen./uta/mbo/DP/enl
Schon am ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deutlich gemacht, dass der ursprünglich eingesetzte Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg die Höhe des angeblichen Schadens nicht nachvollziehbar berechnet habe. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts komme darüber hinaus möglicherweise nur einer von fünf Fällen für eine Schadenersatzzahlung infrage. Und in diesem Fall habe Görg den Schaden nicht plausibel darlegen können, hieß es damals. Görg hatte die Auflage zur Nachbesserung erhalten. Ob am Mittwoch bereits ein Urteil gesprochen wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers möglich, aber nicht sicher.
In einem weiteren Schadenersatzprozess vor dem Essener Landgericht geht es ebenfalls um eine Millionenforderung des Insolvenzverwalters gegen Middelhoff und andere Ex-Arcandor-Manager. Rund 24 Millionen Euro sollen der Ex-Chef sowie mehrere ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder zurückzahlen. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, weit überzogene Bonuszahlungen und Abfindungen kassiert beziehungsweise deren Auszahlung bewilligt zu haben. Middelhoffs Anwälte haben auch dazu erklärt, dass sie die Forderungen für nicht gerechtfertigt halten.
Seit 2009 ermittelt zudem die Bochumer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue gegen den Manager. Ein Abschluss des Verfahrens ist noch nicht absehbar. Middelhoff hat den Vorwurf der Untreue bereits zurückgewiesen.
Im Gegenzug haben die Anwälte von Middelhoff ihrerseits den früheren Arcandor-Insolvenzverwalter Görg wegen versuchten Prozessbetruges angezeigt. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Köln jedoch 'mangels hinreichendem Tatverdacht' eingestellt. Middelhoffs-Anwälte haben dagegen Beschwerde eingelegt.
Auf einen Vergleich hat sich Middelhoff mit einem ehemaligen Kleinaktionär geeinigt. Der Manager hatte zuvor gegen eine Verurteilung zu 2575 Euro Schadenersatz Berufung eingelegt. Am Oberlandesgericht in Hamm erklärte sich Middelhoff schließlich bereit, 6000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen./uta/mbo/DP/enl