Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat am Freitag entschieden, kein Urteil darüber zu fällen, ob Aktionäre mit einer Wertpapierbetrugklage gegen Meta (NASDAQ:META), ehemals als Facebook bekannt, fortfahren können. Die Klage wirft dem Social-Media-Riesen vor, Investoren bezüglich des Missbrauchs von Nutzerdaten auf seiner Plattform irregeführt zu haben.
Der Fall, der von der Amalgamated Bank und anderen Klägern eingereicht wurde, lag zuvor dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit zur Prüfung vor. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Antrag auf Certiorari abzulehnen, lässt das Urteil der unteren Instanz de facto bestehen, ohne eine eigene Stellungnahme abzugeben.
Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, dass das Management von Facebook es versäumt habe, Aktionäre angemessen über die Risiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Nutzerdaten durch Dritte zu informieren. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf den Aktienwert des Unternehmens haben. Die Abweisung durch das Oberste Gericht löst den zugrunde liegenden Rechtsstreit nicht, sondern signalisiert lediglich, dass das höchste Gericht nicht der Ort für dessen Klärung sein wird.
Die Anordnung des Obersten Gerichtshofs fiel knapp aus: "Der Antrag auf Certiorari wird als unüberlegt gewährt abgewiesen." Dies bedeutet, dass das Oberste Gericht zunächst zugestimmt hatte, den Fall anzuhören, später jedoch zu dem Schluss kam, dass es ihn nicht hätte annehmen sollen. Der Fall verbleibt nun bei dem unteren Berufungsgericht, das zuvor die Verhandlungen geführt hatte.
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