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Regierungskommission verschärft Regeln für Aufsichtsräte

Veröffentlicht am 11.05.2015, 12:41
Aktualisiert 11.05.2015, 14:42
© Reuters.  Regierungskommission verschärft Regeln für Aufsichtsräte
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FRANKFURT (dpa-AFX) - Fehlen Aufsichtsräte deutscher Unternehmen sehr häufig bei Sitzungen, soll das künftig veröffentlicht werden. Zudem verschärft die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Regeln für gute Unternehmensführung dahingehend, dass den Unternehmen aufgetragen wird, die Amtszeit für Aufsichtsräte zu begrenzen. Es gehe um die "richtige Mischung aus Erfahrung und frischen Ideen", erklärte der Vorsitzende der Kommission, der ehemalige Daimler (XETRA:DAIGn)-Finanzvorstand und Ex-Aufsichtsratschef der Deutschen Börse, Manfred Gentz, am Montag in einer Telefonkonferenz.

Im Bericht des Kontrollgremiums soll künftig vermerkt werden, wenn ein Aufsichtsrat in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Gremiums und seiner Ausschüsse oder weniger teilgenommen hat. Es gehe nicht darum, die Betroffenen wegen jeder Fehlzeit an den Pranger zu stellen, betonte Gentz. Aber die größere Transparenz habe durchaus "eine gewisse indirekte Appellwirkung an die einzelnen Aufsichtsrats-Mitglieder, dass sie doch teilnehmen sollten". Gentz sagte aber auch: "Es gibt wenige Unternehmen in Deutschland, die echten Anlass gegeben haben, so etwas zu regeln." In der Frage einer Altersgrenze für Aufsichtsräte beziehungsweise einer Befristung der Amtszeit der Kontrolleure wollte sich die Kommission nicht auf Zahlen festlegen. "Wir wollen nicht alles über einen Kamm scheren. Die Unternehmen sollen sich selbst Gedanken machen, wo sie Altersgrenzen für Vorstände und Aufsichtsräte haben wollen", sagte Gentz. Die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex sind rechtlich nicht bindend. Aktiengesellschaften müssen aber jährlich öffentlich erklären, inwiefern sie den Empfehlungen nachkommen.

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