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FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Streik der Lufthansa (XETRA:LHAG)-Flugbegleiter landet nun doch noch vor Gericht. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bei den Arbeitsgerichten Düsseldorf und Darmstadt einstweilige Verfügungen gegen den seit Freitag laufenden Arbeitskampf eingereicht. Darmstadt will noch am Dienstagabend (20.00) über die Sache verhandeln und eine Entscheidung fällen, wie das Gericht bekanntgab. In Düsseldorf war es einer Justizsprecherin zufolge noch unklar, ob eine mündliche Verhandlung notwendig sei.
Nach Ansicht der Lufthansa sind die Streikforderungen der Gewerkschaft Ufo unzulässig und unbegründet. Außerdem verstoße der Streik gegen die Friedenspflicht. Die Ufo nannte das Vorgehen der Lufthansa "absehbar". Es sei aber sehr verwunderlich, dass fünf Tage nach Beginn auf einmal der Streikgrund juristisch angezweifelt werde, erklärte Ufo-Chef Nicoley Baublies. "Davon sind unsere Juristen schon überrascht." Die Gewerkschaft hält an ihrem Plan fest, den Streik bis einschließlich Freitag dieser Woche fortzusetzen.
FRÜHERE KLAGE HATTE ERFOLG
Lufthansa hat in diesem Jahr bereits einmal erfolgreich gegen einen Streik geklagt. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den 13. Ausstand der Piloten am 9. September dieses Jahres gestoppt, weil es der Vereinigung Cockpit zu offensichtlich um Einfluss auf Unternehmensentscheidungen gegangen sei. Die VC hat gegen das Urteil Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, wie sie am Dienstag berichtete. Das Landesarbeitsgericht könne nicht im Eilverfahren die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verändern, lautet eines ihrer Argumente.
Der Streik der Flugbegleiter wurde am Dienstag auch nach dem nachgebesserten Lufthansa-Angebot wie geplant in Frankfurt, München und Düsseldorf fortgesetzt. Es fielen 126 Interkontinentalflüge und zehn Europaverbindungen aus. Im Vergleich zum Vortag, als fast 1000 Flieger ausfielen, war das ein deutlich reduziertes Streikprogramm. Ufo wollte am Mittag mitteilen, wie es weitergeht.