📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP: Investor will Outlet-Ausbau in Metzingen trotz Klagen voranbringen

Veröffentlicht am 27.04.2015, 07:01
© Reuters.  ROUNDUP: Investor will Outlet-Ausbau in Metzingen trotz Klagen voranbringen
BOSSn
-

METZINGEN/TÜBINGEN (dpa-AFX) - Trotz Klagen der Nachbarstädte Reutlingen und Tübingen will der Investor Holy AG die Erweiterung der Outlet-City in Metzingen vorantreiben. "Das ist einerseits dem Umstand geschuldet, dass Hugo Boss (XETRA:BOSSn) nicht mehr dauerhaft in dem alten Fabrikverkaufsgebäude bleiben kann", sagte Holy-Vorstandschef Wolfgang Bauer. Zum anderen schulde man den Metzingern eine konsequente Planung, da sie die künftige Gestaltung des Areals in einer Bürgerbeteiligung auch miterarbeitet hätten.

Die Outlet-City in Metzingen lockt jährlich rund 3,5 Millionen Menschen an. Und sie soll weiter wachsen: Auf 10 000 Quadratmetern will vor allem der Modekonzern Hugo Boss neue Verkaufsflächen bauen, da der aktuelle Standort zu klein geworden ist.

Die umliegenden Städte fürchten allerdings Einbußen für ihren eigenen Einzelhandel. Der Innenstadthandel sei schon durch das Internet gewaltig unter Druck, hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) kürzlich in einer Mitteilung gesagt. "Jeder weitere Kaufkraftabfluss kann ein Ladensterben auslösen. Metzingen hat schon bisher erheblich Kaufkraft aus Tübingen abgezogen."

Ein entsprechendes Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen kam jedoch zu dem Schluss, dass wegen der Ausrichtung auf überregionale und internationale Kunden "im Nahbereich keine raumordnerisch bedenklichen Auswirkungen zu erwarten" seien. Reutlingen und Tübingen haben gegen diese Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht.

Diese Klagen hätten eine aufschiebende Wirkung, heißt es beim Regierungspräsidium Tübingen. "Das heißt, das neue Hugo Boss Outlet kann vor einer rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht gebaut werden." Wann es zu dieser Entscheidung kommt, könne man derzeit noch nicht absehen, sagte ein Sprecher am Verwaltungsgericht. "Das dauert noch."

Bei der Holy AG sieht man die Klagen allerdings gelassen: Mit konkreten Baumaßnahmen könne ohnehin erst begonnen werden, wenn auch das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt abgeschlossen sei, sagte Bauer. Damit rechne er in etwa 12 Monaten. "Parallel zu den formellen Verfahren suchen natürlich die Stadt Metzingen als auch wir den Dialog mit den klagenden Kommunen." Ähnlich äußerte sich Metzingens Oberbürgermeister Ulrich Fiedler (parteilos): Er sei zuversichtlich, dass der Dialog zu einem positiven Ergebnis für die gesamte Region führe.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.