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ROUNDUP: US-Gericht: Google darf Bücher digitalisieren

Veröffentlicht am 14.11.2013, 23:07
NEW YORK (dpa-AFX) - Google darf Millionen eingescannter Bücher im Internet durchsuchbar machen. Ein New Yorker Richter wies am Donnerstag eine Klage der US-Autorenvereinigung ab, die in der Digitalisierung der Werke einen Bruch des Copyrights sah. Die Autoren kündigten sogleich an, gegen die Entscheidung vorzugehen.

'Meiner Meinung nach hat Google Books erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit', schrieb Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. 'Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt.'

Zum ersten Mal könnten Millionen Bücher auf einen Schlag durchsucht werden, schrieb Chin. Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, würden sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen erschließen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. 'Die ganze Gesellschaft profitiert.'

Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher in großen Bibliotheken einzuscannen und im Internet durchsuchbar zu machen. Dabei werden Ausschnitte angezeigt. Inzwischen seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden, heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Im Jahr 2005 klagten die US-Autoren sowie Verlage gegen Google Books; auch in Deutschland kam Widerstand auf. 2011 scheiterte ein Vergleich zwischen den Parteien am Veto des Richters, der durch den Kompromissvorschlag den Wettbewerb gefährdet sah. 2012 legte Google den Streit mit den Verlagen bei, während die Autoren ihre Klage aufrecht hielten.

In seiner Urteilsbegründung stützte sich Richter Chin auf die im US-Recht gängige Norm des 'fair use', der 'angemessenen Verwendung'. Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen, indem es den 'Text in Daten verwandelt zum Einsatz in der Forschung'.

Die Autorenvereinigung Authors Guild sprach davon, dass nur die 'erste Runde' an Google gegangen sei. 'Wir planen, die Entscheidung anzufechten', erklärte Geschäftsführer Paul Aiken./das/DP/he

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