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ROUNDUP/BGH: Wenig Hoffnung auf Prämien-Rückerstattung bei Lebensversicherung

Veröffentlicht am 16.07.2014, 14:59

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kunden alter Lebensversicherungen können sich wenig Hoffnung darauf machen, eingezahlte Prämien nach Jahren zurückfordern zu können. Das deutete sich in der Verhandlung des Bundesgerichtshofes (BGH) am Mittwoch an. Das Gericht prüft, ob Versicherte ihre Altverträge auch lange Vertragsabschluss ohne finanzielle Verluste rückgängig machen können. Der BGH will am späten Mittwochnachmittag sein Urteil verkünden.

In dem konkreten Fall hatte ein Kunde seine 1998 abgeschlossene Lebensversicherung 2004 gekündigt und 2011 Widerspruch eingelegt. Die Senatsvorsitzende Barbara Mayen wies darauf hin, dass sich der Kunde widersprüchlich verhalten habe. Denn er habe die gesetzliche Widerspruchsfrist verstreichen lassen und jahrelang einbezahlt, sagte sie in Karlsruhe.

Von dem Verfahren sind die Verträge betroffen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem damals vorherrschenden sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins. Den Vertrag konnte er 14 Tage lang widerrufen, nachdem er vorschriftsmäßig über seine Rechte belehrt worden war.

Diese Altverträge seien allesamt unwirksam, ein Widerruf daher jederzeit möglich, argumentierte der Anwalt des Klägers. Denn die Verträge verstießen gegen EU-Recht. Dieses habe bereits in den 90-er Jahren eine umfassende Information des Verbrauchers zu einem früheren Zeitpunkt als damals in Deutschland üblich verlangt.

Die Unwirksamkeit aller Verträge sei jedoch nur vermeintlich eine verbraucherfreundliche Lösung, argumentierte Mayen. "Millionen von Verträgen stünden dann unter dem Damoklesschwert der Unwirksamkeit". In so einem Fall könnten auch die Assekuranzen Versicherungen auflösen, etwa weil der Vertrag für sie heute nicht mehr lukrativ sei. Viele Versicherte seien mit ihrer Lebensversicherung jedoch zufrieden und hätten etwa ihre Altersvorsorge darauf aufgebaut.

Der Kläger hatte durch seine Kündigung 4600 Euro weniger bekommen, als er an Prämien geleistet hatte. Er klagte, um sein restliches Geld doch noch zu erhalten.ha

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