💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

ROUNDUP/Urteil: Ritter Sport setzt sich gegen Stiftung Warentest durch

Veröffentlicht am 13.01.2014, 10:29
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht dem Urteil zufolge ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

Auslöser des Streits ist ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin hatten die Prüfer bemängelt, die Ritter Sport-Schokolade sei nicht natürlich hergestellt, da sie das Vanillearoma Piperonal von Symrise enthalte, das chemisch hergestellt werde. Im Gesamturteil gaben sie der Tafel die Note fünf. Ritter Sport hatte klargestellt, dass das Aroma natürlich gewonnen worden sei und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Aussagen der Stiftung Warentest erwirkt. Gegen diese einstweilige Verfügung hatte die Stiftung Warentest Einspruch eingelegt, mit dem sie nun gescheitert ist./dwi/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.