Nach dem gerichtlich verfügten Rodungsstopp im Hambacher Forst und des damit einhergehenden Ausbremsens des dortigen Tagebaus muss der Energieversorger RWE nun offenbar einen weiteren Rückschlag für sein Braunkohle-Engagement hinnehmen. Dies teilte die Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag unter Berufung auf einen Gerichtsbeschluss mit.
Demnach habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen den von der Gemeinde Bergheim forcierten Bebauungsplan für ein neues Braunkohlekraftwerk für nichtig erklärt. „Im Verfahren der Planaufstellung sei die Öffentlichkeit nur in unzureichender Weise darauf hingewiesen worden, welche Arten umweltbezogener Informationen der Stadt vorgelegen hätten“, so das OVG. Auch sei der Plan an sich fehlerhaft. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht sei laut Richterspruch allerdings zulässig.
RWE hatte Kraftwerksprojekt offenbar bereits abgeschrieben
RWE erklärte mittlerweile, dass man die Planungen für das Projekt schon 2011 begonnen habe. „Ungeachtet des heutigen Urteils gilt ohnehin, dass die Realisierungschancen des Projekts schon aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zwischenzeitlich sehr gering sind. Das gilt unverändert“, so die Stellungnahme des Konzerns hinsichtlich des aktuellen Gegenwinds im Braunkohlebereich. Umweltschützer hatten die Pläne für das Kraftwerk in Niederaußem (Ortsteil von Bergheim, NRW) kategorisch abgelehnt. Der Standort sollte nach Inbetriebnahme eine Leistung von 1.100 Megawatt erbringen.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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