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Steinhoff: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Veröffentlicht am 22.10.2018, 13:06
© Reuters.  Steinhoff: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
SNHJ
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Es sieht so aus, als ob bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) die de facto Aussetzung eines laufenden Verfahrens dem Aktienkurs etwas Rückenwind geben konnte. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Es geht darum, dass eine Anlegervereinigung – von Steinhoff „VEB/European Investors“ genannt – Steinhoff in den Niederlanden verklagt hatte. Demnach sollen diverse Meldungen von Steinhoff fehlerhaft gewesen sein, weshalb Aktionären Schaden entstanden sei. Wenn Steinhoff da zu Schadensersatz verurteilt worden wäre, hätte das – je nach Höhe des zu zahlenden Betrags – schnell an die Substanz gehen können. Bekanntlich hat Steinhoff derzeit schon genügend andere Baustellen.

Steinhoff: Bis zum 3. April 2019 soll dieser Rechtsstreit laut Unternehmensangaben ruhen

Vielleicht sahen das auch die Kläger so, nach dem Motto, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Jedenfalls wurde das Verfahren bis zum 3. April 2019 ausgesetzt. Bis dahin hat dann Steinhoff Zeit, die sonst durch diesen Rechtsstreit gebundenen Ressourcen bzw. Management-Kapazitäten auf die Umstrukturierung inkl. Veröffentlichung des noch ausstehenden Geschäftsberichts zu konzentrieren. Nach dem 3. April 2019 indes kann der Rechtsstreit weitergehen – bzw. wer weiß, vielleicht wird auch eine außergerichtliche Einigung getroffen.

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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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