Bei Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) gab es zuletzt diverse Neuigkeiten, die es einzuordnen gilt. So hatte Steinhoff mitgeteilt, dass die Frist für die Umsetzung der „lock-up-agreements“ (kurz „LUA“) mit wichtigen Gläubigern vom 20. Oktober auf den 20. November verlängert werden soll. Das kann Steinhoff natürlich nicht einseitig festlegen, dazu müssen die Gläubiger ihr Okay geben. Und das haben sie größtenteils offensichtlich: Steinhoff teilte mit, dass über 85% der Finanz-Gläubiger der Gruppe dieser Verlängerung zugestimmt haben. Konsequenterweise sei nun die Frist bis zum besagten 20. November verlängert worden. Zu einem weiteren Aspekt:
Steinhoff: Weitere Änderung des LUA angestrebt
Das ist aber noch nicht alles: Steinhoff möchte laut eigenen Angaben auch in Bezug auf Klausel 17.5 des „lock-up-agreements“ Änderungen durchsetzen. Da stand zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags noch nicht fest, ob die Gläubiger auch dem zustimmen werden. Wie ist die Fristverlängerung zu bewerten? Steinhoff hat Zeit gewonnen – ob der Konzern diese zu nutzen weiß, ist natürlich eine ganz andere Frage und das wird sich zeigen. Dieses Hickhack um Verlängerung von Fristen war zuletzt jedenfalls nicht gerade dazu angetan, den Kurs der Steinhoff-Aktie zu beflügeln.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.