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Steinhoff: Neues zu SUSHI!

Veröffentlicht am 16.11.2018, 10:12
© Reuters.  Steinhoff: Neues zu SUSHI!
SNHJ
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Bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) gab es zuletzt nicht nur ein Update zum Stand der Dinge bei der Tochter „Mattress Firm, Inc.“ – sondern auch zum Thema „SUSHI“. Um hier nicht den Überblick zu verlieren: Im Steinhoff-Jargon steht SUSHI für die US-Tochter „Stripes US Holding, Inc.“. Die wiederum ist laut der Steinhoff-Meldung eine direkte Tochter der „SEAG“. Und SEAG wiederum steht für „Steinhoff Europe AG“. Was gibt es zu SUSHI also Neues? Dies: Der Meldung von Steinhoff zufolge hat ein Gericht (der „High Court of Justice in England and Wales“) die Genehmigung erteilt, dass ein Gläubigertreffen für die vom englischen Teil des „SUSHI“-Plans betroffenen Gläubiger stattfinden darf.

Steinhoff: Restrukturierung auch bei SUSHI?

Warum hier eine gerichtliche Zustimmung erforderlich ist, mögen Juristen recherchieren, der juristische Teil soll hier ausdrücklich nicht besprochen werden. Aus wirtschaftlicher Sicht geht es darum, ob dieser SUSHI-Plan („SUSHI Scheme“ heißt es im Original) erfolgreich in dem Sinne ist, dass hier eine tragfähige Lösung gefunden wird bzw. das SUSHI Scheme umgesetzt werden kann. Konkret soll es hier auch um eine sogenannte revolving credit facility im Volumen von rund 200 Mio. Dollar gehen. So ist das eben bei Steinhoff: Letztlich ist man nach dem Lesen der Meldung nicht unbedingt schlauer als vorher. Denn was die Gläubiger tun werden, ist noch keineswegs sicher.

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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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