Es gibt Neuigkeiten von der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) in Bezug auf die Schulden-Thematik. Konkret gibt es ein Update im Hinblick auf die sogenannten „Support Letters“ bzw. die „Amended Support Letters“, wo es um Vereinbarungen mit bestimmten Gläubigern geht. Da hatte Steinhoff denjenigen Gläubigern bestimmter Tochtergesellschaften, die diesen Vereinbarungen zustimmten, ein „Bonbon“ angeboten, und zwar eine sogenannte „Consent Fee“, frei übersetzt ein Zustimmungs-Entgelt. Wer zustimmte, der sollte einen Vorteil haben in dem Sinne, dass ein eher kleinerer Teil der Forderung möglichst bald überwiesen werden soll. Dies sollte konkret für diejenigen Gläubiger der Steinhoff-Töchter „Steinhoff Europe AG“ und „Steinhoff Finance Holding GmbH“ gelten, die vor einem bestimmten Termin zugestimmt haben.
Steinhoff: „Lucid“ und die „Consent Fees“
Was ist nun die diesbezügliche Neuigkeit? Diese: Steinhoff teilte mit, dass Lucid Issuer Services Limited oder kurz „Lucid“ von den beiden genannten Steinhoff-Töchtern dazu bestimmt worden ist, die fälligen „Consent Fees“ zu berechnen. Das ist also wohl noch nicht erfolgt, wenn jetzt erst mitgeteilt wird, wer sich darum kümmern soll. Nun wurden die Gläubiger aufgefordert, bis zum 8. November 2018 ihre entsprechenden Forderungen gegenüber Lucid zu bestätigen. Ob es da noch Probleme geben wird, wird sich zeigen.
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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