Bei der Steinhoff International Holdings (DE:SNHG) (kurz „Steinhoff“) drehten sich zuletzt einige Nachrichten um das Thema „Consent Fees“ – doch für Aktionäre, die nicht gleichzeitig Gläubiger des Unternehmens sind, ist das ziemlich unwichtig. Zur Erläuterung: Steinhoff hatte denjenigen Gläubigern, die bis zu einem bestimmten Termin den sogenannten „Support Letters“ zugestimmt hatten, eine bestimmte Zahlung in Aussicht gestellt. Nach dem Motto: Wenn ihr den „Support Letters“ zustimmt, bekommt ihr bald einen kleinen Teil eurer Forderungen zurück. Das wirft natürlich einige Fragen auf. Denn was ist z.B., wenn ein Gläubiger den „Support Letters“ zustimmte, dann aber seine Forderung weitergereicht hat? Das ist im Geschäftsleben ja nichts Außergewöhnliches.
Steinhoff: Aktionäre und Gläubiger
Eine Forderung über Betrag X kann z.B. für Betrag X abzüglich 50% weitergereicht werden. Dann hat der Verkäufer immerhin umgehend einen Betrag erhalten, und braucht nicht dem Schuldner hinterherzulaufen. Der Käufer wiederum kann darauf hoffen, weniger gezahlt zu haben, als er letztlich vom Schuldner erhalten wird. Wessen Rechnung aufgehen wird, ist im Fall von Steinhoff noch nicht endgültig geklärt. Und die Frage war hier eben auch, wer denn dann die „Consent Fees“ erhält, wenn solche Forderungen gegenüber Steinhoff weitergereicht werden. Der ursprüngliche Gläubiger? Der neue Gläubiger? Wie gesagt, zu der Thematik gibt es Meldungen von Steinhoff – doch wer Aktionär ist, aber keine Forderungen als Gläubiger gegenüber Steinhoff hat, für den ist dieser Punkt wohl kaum entscheidend.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.
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