Elektrofahrzeuge, Hyperloop-Bahnen, Technologien zur Vernetzung des menschlichen Gehirns, Weltraumtourismus und nicht zuletzt Flammenwerfer mit dazugehörenden Feuerlöschern: Tesla-Chef Elon Musk hatte in den letzten Jahren mit so mancher Produktidee für Aufsehen und teilweise auch für Stirnrunzeln gesorgt.
Musk und seine hochprozentige Marketingidee
Mitte Oktober war es dann mal wieder Zeit für eine neue Idee aus dem Hause Musk: Wie der umtriebige Unternehmer auf Twitter bekannt gegeben hatte, wolle er künftig mit einem Getränk namens „Teslaquila“ auch einen Abstecher in die Spirituosenbranche wagen.
Von vielen Fans zunächst als typischer Musk-Scherz aufgefasst, verwies er schnell auf die Authentizität des Vorhabens, indem er mitteilte, dass eine Patentanmeldung in den USA vorliege. Demnach soll der mit Tesla-Logos etikettierte, blaue Agavenschnaps zu hundert Prozent aus der vor allem in Mexiko angebauten Pflanze bestehen. Der Tequila gilt seit Jahren als aufstrebendes Szenegetränk in Bars und Clubs.
Gegenwind von mexikanischen Regulierern
Nun bekommt Musks buchstäbliche Schnapsidee offenbar gehörigen Gegenwind, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtete. Demnach habe der mexikanische Tequila-Regulierungsrat CRT moniert, dass der „Teslaquila“ den Schutz der Marke „Tequila“ verletze. Der CRT überwacht die Hersteller hinsichtlich der Einhaltung der geschützten Herkunftsbezeichnung, die ausschließlich für die Produktion in bestimmten Gebieten Mexikos gewährt wird.
Laut den Regulierern müsse Tesla (NASDAQ:TSLA) jetzt mit einem lizenzierten Hersteller aus Mexiko kooperieren, Normen respektieren sowie sich eine Autorisierung des mexikanischen Instituts zum Schutz gewerblichen Eigentums verschaffen. „Andernfalls würden sie die Herkunftsbezeichnung für Tequila unbefugt verwenden“, so die deutliche Drohung aus dem Nachbarland.
Strenge Richtlinien
Zur Einordnung: Anders als gemeinhin angenommen, ist Tequila keine Spirituosen-Kategorie an sich, sondern eine besonders geschützte Form des Schnapses Mezcal. Um den Namen „Tequila“ tragen zu dürfen, muss der Mezcal in der Umgebung der Stadt Tequila (Bundesstaat Jalisco) oder in vier weiteren mexikanischen Staaten aus dem Herzen der blauen Agave gewonnen werden. Die Zertifizierung übernimmt die 1993 gegründete Aufsichtsbehörde CRT, deren Identifizierungsnummern auf dem Flaschenetikett ausgewiesen werden müssen.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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