Immer wieder werden semiautonom gesteuerte Tesla-Fahrzeuge in Unfälle verwickelt. Das Problem: Die menschlichen Fahrer trauen ihrem „Autopiloten“, der eigentlich nur ein Fahrassistenzsystem ist, offenbar allzu viel zu und geben die Kontrolle bisweilen komplett ab.
Zu Schaden gekommene Personen oder Angehörige hatten zuletzt kontinuierlich versucht, Tesla (NASDAQ:TSLA) juristisch zu belangen. Nun muss sich der E-Autopionier offenbar auf einen neuen Rechtsstreit einstellen – diesmal in der Schweiz, wie aus einem Bericht der Zeitung „Tribune de Genève“ hervorgeht.
Schweizer will gegen Tesla juristisch vorgehen
Im Mittelpunkt steht ein Unfall, der sich bereits im April 2017 zugetragen haben soll. Der Fahrer war laut eigenen Aussagen mit seinen Kindern in einem Model S-Auto auf einer französischen Autobahn in Richtung Paris unterwegs – mit aktiviertem Fahrassistenzsystem. Plötzlich krachte der Elektro-Flitzer ungebremst in ein Wartungsfahrzeug. Während die Kinder unverletzt blieben, wurde der Vater im Wrack eingeklemmt, später allerdings befreit. Er trug schwere Verletzungen in den Beinen davon und konnte erst acht Wochen später wieder laufen – nach sieben komplizierten Operationen.
Nun hat der Geschädigte gegen Tesla Klage eingereicht, so der Medienbericht weiter. Demnach hat das zuständige Genfer Zivilgericht erstinstanzlich angeordnet, dass ein unabhängiges Gutachten zum Unglück erstellt werden müsse. Tesla soll deshalb dem Experten Zugang zum Wrack gewähren und diesem vor allem die aufgenommenen Daten übergeben. Der Knackpunkt: Unmittelbar vor dem Aufprall fuhr das semiautonom gesteuerte Fahrzeug mit Vollgas, erkannte den anderen Verkehrsteilnehmer nicht und prallte deshalb ungebremst und ohne Ausweichmanöver in das Nutzfahrzeug.
Kalifornier sehen sich wohl zu Recht im Recht
„Ist das Autopilot-System aktiviert, ist der Fahrer dafür verantwortlich, auf seine Umgebung zu achten“, konstatierte ein Tesla-Sprecher auf Nachfrage der „Tribune de Genève“. So müsse der menschliche Pilot zu jeder Zeit die Kontrolle über das Auto wieder zurückgewinnen können. Somit gebe es keinerlei Grund zur Annahme, dass der „Autopilot“ fehlerhaft sei oder er nicht so reagiert habe, wie er hätte sollen.
Zur Einordnung: Tatsächlich dürfte Tesla recht behalten. „Im Moment ist das Gesetz klar: Nicht das Auto ist schuld, sondern die Person am Steuer muss die Verantwortung tragen“, erklärte Guido Bielmann, Sprecher des Schweizer Bundesamts für Straßenverkehr, Astra. In den USA hatten bereits mehrere Kläger versucht, Tesla aus ähnlichen Gründen juristisch zu belangen – bisher ohne Erfolg.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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