😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

Thomas Cook Airlines sieht sich für harten Brexit gut gerüstet

Veröffentlicht am 12.10.2018, 15:13
Aktualisiert 12.10.2018, 15:20
© Reuters. FILE PHOTO: A Thomas Cook Airbus A321 airplane takes off at the airport in Palma de Mallorca
TCGI
-
0RYA
-

Berlin (Reuters) - Der britische Ferienflieger Thomas Cook (LON:TCG) Airlines fühlt sich für einen harten Brexit gewappnet - hält aber einen vorübergehenden Stillstand im Flugbetrieb für möglich, falls Großbritannien ohne Abkommen aus der EU ausscheidet.

Für alle Fluglinien sei es zwar essenziell, dass die wichtigsten Vorschriften für die Luftfahrt noch vor dem EU-Austritt Großbritanniens angepasst würden, sagte der Chef der Flugzeugflotte des Reisekonzerns, Christoph Debus, in Berlin. "Aber selbst im Falle eines Brexits ohne Abkommen haben wir unsere Hausaufgaben gemacht." Dennoch hält es Debus für möglich, dass Ende März viele Flugzeuge zwischen Großbritannien und der EU am Boden bleiben, wenn die Politik sich nicht rechtzeitig einigt. "Es ist nicht auszuschließen, dass der Flugverkehr einen Tag oder eine Woche steht."

Thomas Cook und die deutsche Tochter Condor sondieren verschiedene Modelle, um sicherzustellen, dass der Flugbetrieb dann möglichst reibungslos weitergehen könnte. "Ich glaube, dass unsere Lösung auch bei einem unkontrollierten Brexit hält", sagte Debus. Großbritannien verlässt Ende März 2019 die Europäische Union EU), aber wegen stockender Verhandlungen sind die künftigen Beziehungen zwischen beiden Parteien noch ungeklärt. Die Situation sei für Airlines sehr schwierig, sagte Debus vor Journalisten. "Wir müssen uns in einer Situation politischer Unsicherheit auf einen No-Deal-Szenario vorbereiten."

© Reuters. FILE PHOTO: A Thomas Cook Airbus A321 airplane takes off at the airport in Palma de Mallorca

Offen sei, wie es mit Sicherheitsstandards, den Eigentümerregeln und den Verkehrsrechten weitergehe: Mit dem Ausscheiden des Landes aus der EU droht britischen Fluggesellschaften der Verlust sämtlicher Flugrechte innerhalb der Staatengemeinschaft, falls es keinen Ersatz für das EU-Regelwerk gibt. Auch den Flugverkehr zwischen Großbritannien und den USA regeln bisher EU-Abkommen.

Neben den Verkehrsrechten seien auch die Sicherheitsstandards und die Eigentumsregeln wichtig für die Branche, betonte Debus. Fluggesellschaften müssen mindestens zu 50 Prozent plus einer Aktie von heimischen Eigentümern beherrscht werden. Dies betrifft alle Airlines mit Sitz in Großbritannien und Töchter in anderen EU-Ländern.

Auch der Chef von Europas größtem Billigflieger Ryanair (IR:RYA), Michael O'Leary, hat wiederholt vor einem harten Brexit und den Folgen für die Airlines gewarnt. O'Leary hat ebenso wie Debus für eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren plädiert. Damit sollte der Status Quo festgeschrieben werden und man hätte mehr Zeit, um etwa Verkehrsrechte oder Eigentumsregeln neu festzulegen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.