Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Streit um gebrauchte Softwarelizenzen vor Hamburger Landgericht

Veröffentlicht am 28.08.2013, 17:21
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Streit um den Handel mit gebrauchter Software hat am Mittwoch das Hamburger Landgericht beschäftigt. Geklagt hatte der Vermarkter Susensoftware, der überschüssige Lizenzen aufkauft und weitergibt, gegen den Softwarehersteller SAP . Die Firma wirft SAP vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern. So bedarf der Weiterverkauf von SAP-Software laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem vorab der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens aus Walldorf.

Die Kammer sehe zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich an, sagte der Vorsitzende Richter bei der ersten mündlichen Verhandlung. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und dürften unwirksam sein. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle etwa darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Der EuGH hatte entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen.

Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle oder Microsoft sehen hingegen in dem florierenden Gebrauchtwarenhandel eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen befürchten empfindliche Umsatzeinbußen und versuchen, die Weitergabe zu unterbinden. Immer öfter landeten diese Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit deshalb vor deutschen Gerichten. In einem ähnlich gelagerten Fall ging der amerikanische SAP-Konkurrent Oracle gegen das Unternehmen UsedSoft vor, das ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.

'Die wesentlichen Punkte sind positiv bewertet worden - ich hatte nur gehofft, dass den Kunden mehr Freiheiten eingeräumt werden', sagte Geschäftsführer Axel Susen der Nachrichtenagentur dpa. Die SAP hat nun bis Ende September Zeit, sich schriftlich zu äußern. Das Unternehmen wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Eine Entscheidung soll am 25. Oktober verkündet werden./brk/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.