HAMBURG (dpa-AFX) - Der Streit um den Handel mit gebrauchter Software hat am Mittwoch das Hamburger Landgericht beschäftigt. Geklagt hatte der Vermarkter Susensoftware, der überschüssige Lizenzen aufkauft und weitergibt, gegen den Softwarehersteller SAP . Die Firma wirft SAP vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf zu erschweren und damit den Wettbewerb zu behindern. So bedarf der Weiterverkauf von SAP-Software laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem vorab der ausdrücklichen Zustimmung des Unternehmens aus Walldorf.
Die Kammer sehe zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich an, sagte der Vorsitzende Richter bei der ersten mündlichen Verhandlung. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und dürften unwirksam sein. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle etwa darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Der EuGH hatte entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen.
Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle oder Microsoft sehen hingegen in dem florierenden Gebrauchtwarenhandel eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen befürchten empfindliche Umsatzeinbußen und versuchen, die Weitergabe zu unterbinden. Immer öfter landeten diese Rechtsstreitigkeiten in der Vergangenheit deshalb vor deutschen Gerichten. In einem ähnlich gelagerten Fall ging der amerikanische SAP-Konkurrent Oracle gegen das Unternehmen UsedSoft vor, das ebenfalls mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt.
'Die wesentlichen Punkte sind positiv bewertet worden - ich hatte nur gehofft, dass den Kunden mehr Freiheiten eingeräumt werden', sagte Geschäftsführer Axel Susen der Nachrichtenagentur dpa. Die SAP hat nun bis Ende September Zeit, sich schriftlich zu äußern. Das Unternehmen wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Eine Entscheidung soll am 25. Oktober verkündet werden./brk/DP/jha
Die Kammer sehe zwei der drei beanstandeten Klauseln als bedenklich an, sagte der Vorsitzende Richter bei der ersten mündlichen Verhandlung. Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung seien nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und dürften unwirksam sein. Unter Vermessung versteht man in der Software-Branche die externe Kontrolle etwa darüber, wie viele Nutzer auf die Software zugreifen können. Der EuGH hatte entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen.
Große Softwarehersteller wie SAP, Oracle
'Die wesentlichen Punkte sind positiv bewertet worden - ich hatte nur gehofft, dass den Kunden mehr Freiheiten eingeräumt werden', sagte Geschäftsführer Axel Susen der Nachrichtenagentur dpa. Die SAP hat nun bis Ende September Zeit, sich schriftlich zu äußern. Das Unternehmen wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Eine Entscheidung soll am 25. Oktober verkündet werden./brk/DP/jha