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Verdacht der Untreue bei Zahlungen an VW-Betriebsratschef

Veröffentlicht am 12.05.2017, 18:34
© Reuters. VW logo covered with dust is seen in Grafenwoehr
VOWG
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- von Jan Schwartz

Hamburg (Reuters) - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht bei VW dem Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit Zahlungen an Betriebsratschef Bernd Osterloh nach.

Dabei geht es der Behörde zufolge um Aufwandsentschädigungen für Betriebsratstätigkeit. Der VW-Betriebsrat bestätigte am Freitag, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang gegen aktive und ehemalige Unternehmensvertreter ermittle. "Wir sind fest davon überzeugt, dass die bei Volkswagen (DE:VOWG) geltenden Regelungen dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechen und dass auch die Eingruppierung unseres Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh durch das Unternehmen korrekt erfolgt ist", teilte der Betriebsrat mit.

Osterloh sagte, er sei mit sich im Reinen. Die Ermittlungen belasteten ihn jedoch: "Das ist für mich persönlich sicher keine einfache Zeit", sagte er der "Braunschweiger Zeitung". "Natürlich wird es den ein oder anderen geben, der das kritisch diskutiert." Sein Gehalt werde vom Unternehmen festgelegt und entspreche dem Betriebsverfassungsgesetz. Das Grundgehalt liege bei rund 200.000 Euro. Hinzu kämen Bonuszahlungen, die vom Geschäftsverlauf von Volkswagen abhängig seien. "In der Spitze lag damit mein Jahresgehalt einmal bei 750.000 Euro." Aktuell sei es deutlich niedriger. Der Betriebsratschef betonte, dass er wegen der Dieselkrise prozentual in gleichem Umfang wie die Belegschaft auf Bonus verzichte. "Ich werde weder wie ein Generalbevollmächtigter, noch wie ein Markenvorstand, geschweige denn wie ein Konzernvorstand vergütet." Ihm gehe es nicht ums Geld. Wenn das so wäre, hätte er das Angebot angenommen, VW-Personalvorstand zu werden.

Volkswagen erklärte, sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die gesetzlichen Regeln zu halten. "Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde die Entgeltfindung des Unternehmens für Bernd Osterloh auch durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft." Dieser sei zu dem Schluss gekommen, dass die Eingruppierung von Osterloh dem Betriebsverfassungsgesetz entspreche. Das Unternehmen gehe davon aus, im Rahmen der nach einer Anzeige eingeleiteten Ermittlungen alle Fragen ausräumen zu können. Wer die Anzeige erstattet hat, teilte VW nicht mit.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Ermittlungen, nannte aber keine Details. Ein Insider sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Behörde ermittele gegen zwei aktuelle Angehörige der VW-Führungsebene sowie deren Vorgänger. Darunter sei Personalvorstand Karlheinz Blessing sowie dessen Vorgänger Horst Neumann. Weder Blessing noch Neumann waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut "Braunschweiger Zeitung", die als erste über den Fall berichtete, sollen die beiden anderen Personen der Personalchef der Marke VW, Martin Rosik, und dessen Vorgänger Jochen Schumm sein. Diese waren ebenfalls nicht zu erreichen. Der Zeitung zufolge soll eine Anzeige aus Niedersachsen den Anstoß für die Ermittlungen gegeben haben. Das "Handelsblatt" berichtete, die Ermittler prüften, ob die Manager Betriebsräten finanzielle Vorteile gewährt hätten, die strafrechtlich als Veruntreuung von Unternehmensvermögen zu sehen sein könnten.

© Reuters. VW logo covered with dust is seen in Grafenwoehr

NUR FÜR DIE BELEGSCHAFT

Der Betriebsrat erklärte, Osterloh werde vergleichbar zu Bereichsleitern vergütet. "Hätte er zuletzt das Angebot, Personalvorstand des Konzerns zu werden, angenommen, wäre seine Vergütung heute um ein Vielfaches höher." Stattdessen habe sich Osterloh dafür entschieden, sich weiterhin für die Belegschaft einzusetzen.

Damit ist der Fall nicht mit dem von Osterlohs Vorgänger Klaus Volkert zu vergleichen, der 2008 wegen der VW-Affäre um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen ins Gefängnis musste. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue. Der damalige Personalvorstand Peter Hartz kam mit einer Bewährungsstrafe davon und musste zudem eine Geldstrafe zahlen. Er hatte sich nach Überzeugung des Gerichts mit Sonderboni das Wohlwollen des mächtigen Betriebsratschefs erkauft.

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