Berlin (Reuters) - Das Bundesverkehrsministerium hat einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" über Pläne zur künftigen Mobilfunkversorgung zurückgewiesen.
Die "FAZ" hatte berichtet, die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr bereiteten eine Gesetzesänderung für eine zwangsweise Netz-Mitbenutzung (Roaming) in ländlichen Gebieten mit lückenhafter Mobilfunkversorgung vor. Das Verkehrsministerium erklärte dazu am Freitag, die Bundesregierung werde sich an den engen Rahmen halten, den die europarechtliche Grundlage des lokalen Roamings vorsehe. "Ein Nationales Roaming ist auf Basis dieser Vorschrift nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen." Die in der "FAZ" zitierte Passage sei aus dem Zusammenhang gerissen.
Die Zeitung hatte unter Berufung auf ein Schreiben der Bundesnetzagentur an das Wirtschafts- und Verkehrsministerium berichtet, dass die Bonner Behörde die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G in Gefahr sehe. Nachträglich geplante Auflagen würden "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden". Auf die Deutsche Telekom (DE:DTEGn), Vodafone (LON:VOD) und O2 kämen bisher nicht kalkulierte höhere Ausbaukosten und Risiken zu. Das Wirtschaftsministerium lehnte eine Stellungnahme ab.