Mitte November hatte das Landgericht Augsburg entschieden, dass der Autobauer VW (DE:VOWG) die Kaufsumme für einen Golf 1.6 TDI von 29.908 Euro inklusive Zinsen erstatten müsse. Hierfür müsse der Käufer lediglich sein im Jahr 2012 erworbenes Diesel-Fahrzeug zurückgeben.
Der Kläger habe „auch keine Nutzungsentschädigung zu leisten, denn die Typgenehmigungen für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge seien kraft Gesetzes erloschen“, hieß es in dem durchaus spektakulären Richterspruch, der nun von der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires zitiert wurde.
VW sieht sich im Recht und will Berufung einlegen
Angesichts des gefährlichen Präzedenzfalls will VW nun offenbar Berufung gegen das Urteil einlegen, wie die Nachrichtenagentur weiter berichtete. Demnach bezeichnete der Dax-Konzern das ohne Restwertausgleich auskommende Urteil als „rechtsfehlerhaft“. „Wir werden dagegen Berufung einlegen und gehen davon aus, dass das vorliegende Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird“, betonte ein VW-Sprecher.
Die Wolfsburger gehen davon aus, dass das Urteil in der anschließenden Berufungsinstanz korrigiert werde. „Für Kunden-Klagen gibt es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage“, so der Sprecher weiter. Laut Konzernangaben seien mittlerweile circa 9.000 Urteile hierzulande rund um den Diesel-Skandal ergangen. Vor Land- und Oberlandesgerichten blieben die Klagen der VW-Dieselkunden demnach überwiegend erfolglos.
Autobauer bemängelt Widerspruch zu anderen Fällen
Derzeit gebe es 13 Urteile von Oberlandesgerichten, welche im Sinne des Konzerns beziehungsweise im Sinne der angeschlossenen Händler ausgefallen seien, hieß es bei VW weiter. „Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg steht damit im Widerspruch zu einer Vielzahl von Entscheidungen anderer Gerichte in vergleichbaren Fallkonstellationen“, monierte der Konzernsprecher.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.
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