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Während viele Anleger verkaufen, greifen die Insider zu

Veröffentlicht am 09.01.2019, 20:17
Aktualisiert 09.01.2019, 20:20
© Reuters.  Während viele Anleger verkaufen, greifen die Insider zu

Gestern habe ich Ihnen hier im Schlussgong geschrieben, dass insbesondere im 4. Quartal des Jahres 2018 sehr viele Anleger ihr Geld aus Aktien und Aktienfonds abgezogen haben und so größere Liquiditätsreserven aufgebaut haben.

Da es sich dabei um viele Anleger handelte, gerieten die Kurse noch stärker unter Druck. Eine andere Investorengruppe jedoch tat im 4. Quartal 2018 das, was sie schon während des gesamten Jahres getan hat: sie kaufte fleißig Aktien. Bei dieser Gruppe handelt es sich um die sogenannten Unternehmens-Insider.

Unternehmens-Insider sind Personen, die eng mit dem Unternehmen verbunden sind. Das sind vor allem Vorstände und Aufsichtsräte, aber auch andere Personen in Führungspositionen und Personen, die den genannten Personengruppen nahe stehen.

Dass diese Insider in der schwachen Börsenphase weiterhin beherzt zugegriffen haben bei Aktien der von ihnen geführten Unternehmen, stimmt mich sehr positiv. Wer sollte die Entwicklung der Unternehmen besser beurteilen können als die Vorstände und Aufsichtsräte?

Investieren Sie wie die Unternehmens-Insider

Wenn ein Manager, der die Geschäftsentwicklung aus erster Hand kennt, im großen Stil Aktien des eigenen Unternehmens kauft, ist das oft ein Zeichen dafür, dass die mittel- und langfristigen Perspektiven gut sind. Dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Aktienkurs steigen.

Die Insider-Käufe geben Ihnen sogar zwei wertvolle Informationen:

1) Welche Aktien sollte man sich genauer ansehen?

2) Bis zu welchen Kursen kaufen die Insider?

Wie auch Sie von Insider-Informationen profitieren können

Die Formulierung Insidergeschäfte hinterlässt bei vielen Börsenneulingen eine gewisse Skepsis. Doch das ist in vielen Fällen unbegründet. Ein Insider ist, wie schon kurz erwähnt, eine Person, die über kurserhebliche Informationen eines Unternehmens verfügt, bevor diese der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Zu diesen Personen gehören zum Beispiel Personen, die im größeren Stil am Kapital des Unternehmens beteiligt sind, oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Insider-Informationen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz alle konkreten Informationen, die noch nicht veröffentlicht worden sind und die bei Veröffentlichung dazu führen können, den Börsen- oder Marktpreis des Unternehmens zu beeinflussen. Hier einige konkrete Beispiele: Übernahmeangebote, Großaufträge, unerwartete Gewinnsteigerungen oder -einbrüche oder Insolvenzanträge.

Wichtig zu wissen: Es muss klar zwischen verbotenen und legalen Insidergeschäften unterschieden werden!

Zu den verbotenen Insidergeschäften gehören die Transaktionen von Insidern, die vor Veröffentlichung der Informationen mit Finanzinstrumenten (Aktien, Derivaten etc.) handeln, um bei der Veröffentlichung der Nachricht Profit aus der Kursbewegung zu schlagen.

Dieser Insiderhandel wird mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet.

Einige Negativ-Beispiele gab es in der Vergangenheit in der US-amerikanischen Hedgefonds-Branche. Dort haben Fondsmanager geheime Informationen aus Unternehmen erhalten und diese erfolgreich für Geschäfte auf steigende oder fallende Kurse genutzt.

Die Börsenaufsicht kontrolliert

Um illegalen Insidergeschäften entgegen zu wirken, werden in Deutschland alle Börsengeschäfte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittels spezieller EDV-Programme überwacht.

Auffällige Kursbewegungen oder ungewöhnlich hohe Umsätze eines Finanzinstruments (z. B. Aktien) werden so entdeckt und nachverfolgt.

Wenn also zum Beispiel eine Gewinnwarnung erfolgt, der Aktienkurs einbricht und kurz vorher große Short-Positionen aufgebaut wurden (also auf fallende Kurse gewettet wurde), wird die Börsenaufsicht das untersuchen.

Erfolgt ein Übernahmeangebot und der Aktienkurs schießt wie eine Rakete nach oben, wird ebenfalls untersucht, ob sich vorab Investoren mit diesen Aktien eingedeckt haben und welche Informationsquellen die Investoren genutzt haben. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass es zu einer Chancenungleichheit kommt. Soll heißen: Die Unternehmens-Insider dürfen einen Wissensvorsprung nicht zu ihrem Vorteil ausnutzen und genau das wird durch die BaFin überwacht.

Wie Sie sehen: Das Thema Insider-Geschäfte ist extrem spannend! Schon sehr bald werden Sie hier im Schlussgong die Fortsetzung lesen und erfahren, wie Sie dieses Wissen an der Börse erfolgreich einsetzen können.

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Ein Beitrag von Rolf Morrien.

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