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WDH: Kohlekraftwerke können auch nach 2018 subventioniert werden

Veröffentlicht am 01.12.2015, 17:04
Aktualisiert 01.12.2015, 17:06
© Reuters.  WDH: Kohlekraftwerke können auch nach 2018 subventioniert werden

(Im 3. Absatz, Ende 1. Satz, wurde das Wort "erforderlich" eingefügt.)

BERLIN (dpa-AFX) - Alte Kohlekraftwerke können in Zukunft trotz der klimaschädlichen Emissionen gefördert werden. Nach einer Einigung der Koalitionsfraktionen soll dem Bundeswirtschaftsministerium ermöglicht werden, "Kohle-Bestandsanlagen in der Industrie und in der öffentlichen Versorgung" auch nach dem Jahr 2018 zu subventionieren. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWK) geplant.

Das geht aus einer Vereinbarung der Koalition hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorlag und über die zuvor das "ARD-Hauptstadtstudio" berichtet hatte. Aus Sicht der Grünen droht Stromkunden damit eine weitere Belastung - neben den Kosten für die Kohle-Reserve von 1,6 Milliarden Euro in den nächsten sieben Jahren.

Die Förderung von Kohle-Bestandsanlagen soll ermöglicht werden, "wenn dies für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist". Die Belastung durch höhere Preise für Verschmutzungsrechte der Industrie im Rahmen des Emissionshandels spiele keine Rolle. Um die Förderung bereits 2018 zu ermöglichen, soll die Evaluierung sämtlicher KWK-Anlagen um ein Jahr auf 2017 vorgezogen werden.

Das KWK-Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Insgesamt will die Bundesregierung mit höheren Zuschüssen den Ausbau umweltfreundlicher Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) forcieren.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf der Bundesregierung doppeltes Spiel vor. "Bei der Weltklimakonferenz in Paris plädiert sie für mehr Klimaschutz, in Berlin beschließt sie die KWK-Förderung für alte und klimaschädliche Kohlekraftwerke." Es sei das erste Mal, dass alte Kohlebestandsanlagen eine Förderung bekommen sollen.

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