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Wirtschaftsministerium will einheitlichen Strompreis sichern

Veröffentlicht am 26.10.2017, 18:30
© Reuters. Power lines are pictured in front of the coal power plant of RWE as steam rises from the cooling towers of one of Europe's biggest electricity and gas companies in Neurath

Berlin (Reuters) - Das Bundeswirtschaftsministerium will kurz vor dem Regierungswechsel eine Zersplitterung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern.

Die Einheitlichkeit, mit der gleiche Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug gewährleistet werden, solle gesetzlich gesichert werden, kündigte das Ministerium am Donnerstag an. Geschehen soll das über eine Novelle der Stromnetzzugangsverordnung. Dazu heißt es in einem Reuters vorliegenden Referentenentwurf: "Die Betreiber von Übertragungsnetzen werden rechtlich verpflichtet, Handelstransaktionen (...) in der Weise zu ermöglichen, dass das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Gebotszone bildet."

© Reuters. Power lines are pictured in front of the coal power plant of RWE as steam rises from the cooling towers of one of Europe's biggest electricity and gas companies in Neurath

In dem Referentenentwurf werden die Pläne unter anderem damit begründet, dass eine Zersplitterung in mehrere Preiszonen im Großhandel die Akzeptanz der Energiewende gefährden könnte. Auch könnte es negative Auswirkungen auf den Ausbau von Ökostromkraftwerken wie Windräder geben.

Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass einheitliche Großhandelsstrompreise nicht von privaten Netzbetreibern infrage gestellt werden können. "Die Einheitlichkeit der deutschen Gebotszone ist die Basis für einen unbeschränkten und im gesamten Bundesgebiet einheitlichen Netzzugang", heißt es im Entwurf. Die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone beeinflussten die Nachfrage und das Angebot an Strom und damit die Großhandelspreise. Eine Aufteilung würde daher zu unterschiedlichen Preisen führen.

Wann über die Änderung der Verordnung im Kabinett entschieden wird, ließ das Ministerium offen. Das "Handelsblatt", das über die Pläne zuerst berichtet hatte, nannte den 15. November. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Dem Ministerium zufolge geht es um eine Festschreibung des Status Quo. Das könne auch die aktuelle Regierung vornehmen, obwohl sie nur noch geschäftsführend im Amt ist.

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