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Zurich müsste für Rückholung von Thomas-Cook-Passagieren zahlen

Veröffentlicht am 23.09.2019, 12:36
© Reuters.  Zurich müsste für Rückholung von Thomas-Cook-Passagieren zahlen
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München, 23. Sep (Reuters) - Pauschalreisende von Thomas Cook TCG.L in Deutschland sind über den schweizerischen Versicherungskonzern Zurich ZURN.S gegen die Folgen einer Insolvenz abgesichert. Ein Zurich-Sprecher bestätigte am Montag in Bonn, dass das Unternehmen die - seit 1994 für Pauschalreisen verpflichtenden - Reisesicherungsscheine für Thomas Cook bereitstelle. Da die deutsche Tochter von Thomas Cook aber bislang keine Insolvenz angemeldet habe, sei der Versicherungsfall noch nicht eingetreten.

Die Reisesicherungsscheine schützen Kunden davor, bei einer Reise am Urlaubsort zu stranden oder ihre Anzahlungen für bereits gebuchte Reisen zu verlieren. Das Gesetz sieht bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters vor, dass dieser die Kunden zurückholt und der Versicherer die Kosten dafür erstattet, wie der Branchenverband GDV erläuterte. Nach Angaben von Thomas Cook sind derzeit 140.000 Pauschalreisende mit den verschiedenen Veranstaltern des Konzerns unterwegs. Weitere 21.000 wollten eigentlich am Montag oder Dienstag starten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnte aber, dass die Versicherungssumme für Thomas Cook womöglich nicht ausreichen werde. Die Verbraucherschützer hätten bereits seit langem darauf gepocht, dass der Höchstbetrag der Absicherung von 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr deutlich angehoben werden müsse, erklärte Vorstand Klaus Müller. "Denn ob der Betrag bei der Pleite eines Branchenschwergewichts ausreicht, ist nicht sicher." Thomas Cook müsse zügig mit dem Insolvenzversicherer sowie mit Fluggesellschaften und Transportunternehmen sprechen, um den Rücktransport der gestrandeten deutschen Urlauber zu organisieren.

Auch die zur Münchener Rück MUVGn.DE gehörende Ergo Reiseversicherung (ERV) arbeitet mit Thomas Cook zusammen, etwa bei Reiserücktrittsversicherungen. Ob sie von einer Pleite von Thomas Cook Deutschland betroffen wäre, ist unklar. Eine Sprecherin war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

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