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Sparkassen-Präsident fordert Lockerung der Vorgaben für Wohnungsbaukredite

Veröffentlicht am 28.10.2016, 10:14
Sparkassen-Präsident Fahrenschon fordert, die Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu lockern. Ddie Vergabe von Baufinanzierungen gehe deutlich zurück. Grund sei die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. (Photo Fredrik Von Erichsen. dpa)

Sparkassen-Präsident Fahrenschon fordert, die Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu lockern. Ddie Vergabe von Baufinanzierungen gehe deutlich zurück. Grund sei die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. (Photo Fredrik Von Erichsen. dpa)

Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon fordert, die umstrittenen Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu lockern. "An einigen Stellen muss das Gesetz umformuliert werden", sagte der Chef des Sparkassen- und Giroverbandes der "Bild"-Zeitung vom Freitag. "Wir sind mit der Politik im Gespräch", fügte er hinzu. "Ich bin optimistisch, dass wir das schnell hinbekommen."

Fahrenschon sagte, bei den Sparkassen gehe die Vergabe von Baufinanzierungen deutlich zurück. Von Januar bis August sei das Geschäft um zehn Prozent im Vorjahresvergleich zurückgegangen. Grund sei die Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Die EU-Richtlinie war im März in deutsches Recht umgesetzt worden. Dadurch wurde die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft: Wer voraussichtlich nicht genügend Geld zur Rückzahlung hat oder dies zu Lebzeiten statistisch gesehen nicht mehr schaffen kann, dem dürfen Banken keinen Kredit geben. Das gilt unabhängig vom Wert der fraglichen Immobilie oder des Grundstücks. Auch weitere Vorschriften wurden verschärft. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Immobilienblasen zu verhindern.

Auch mehrere Bundesländer kritisieren die Richtlinie und wollen die Vorgaben lockern. Mitte Oktober stellten Baden-Württemberg, Bayern und Hessen eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Die bisherige Regelung lege "vielen Verbrauchern Steine in den Weg", begründete die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) den Vorstoß.

Mit der Länder-Initiative sollen unter anderem die Voraussetzungen für die Kreditvergabe klarer definiert werden. Die Möglichkeit, dass bei einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung erneut die Kreditwürdigkeit geprüft wird, soll gestrichen werden.

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