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Deutsche Corona-Hilfen um Eigenkapitalzuschuss erweitert

Veröffentlicht am 01.04.2021, 16:03
Aktualisiert 01.04.2021, 16:06
© Reuters.

Berlin, 01. Apr (Reuters) - Die Bundesregierung erweitert die Corona-Unternehmenshilfen um einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser werde zusätzlich zur Überbrückungshilfe III an Unternehmen gewährt, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen seien, teilten das Finanz- und das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Demnach können Betriebe als Eigenkapitalzuschuss bis zu 40 Prozent des Betrages erhalten, den sie für förderfähige Fixkosten erstattet bekommen. Voraussetzung sei ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021. Zudem werden die Überbrückungshilfen nochmals ausgeweitet.

Die zusätzlichen Hilfen waren im Grundsatz von der Ministerpräsidentenkonferenz am 23. März vereinbart worden, im Detail wurden sie nun erst vorgelegt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, mit der Zeit gehe die Corona-Krise den Unternehmen an die Substanz. "Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf." Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ergänzte: "Mit einem neuen Eigenkapitalzuschuss stärken wir unmittelbar die Substanz dieser Unternehmen und helfen ihnen so durch diese schwere Zeit."

Die Überbrückhilfe III wird zudem nochmals ausgeweitet. Die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, wird auf bis zu 100 Prozent erhöht. Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert. Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft gibt es zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe der Anschubhilfe betrage zwei Millionen Euro. Auch junge, bis zum 31. Oktober 2020 gegründete Unternehmen könnten nun Förderanträge stellen. Bisher waren nur bis zum 30. April 2020 gegründete Unternehmen antragsberechtigt.

Um den Eigenkapitalzuschuss rasch umzusetzen, soll dieser im Rahmen der Überbrückungshilfe III gewährt werden. Nach Anpassung des Programms soll die Antragstellung über dieselbe Plattform im Internet möglich sein. Bearbeitung und Auszahlung lägen in der Verantwortung der Länder.

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