💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Alle ansehen

Flughafen Wien kann wieder auf Bau der dritten Piste hoffen

Veröffentlicht am 29.06.2017, 13:59
© Reuters. A sign for Vienna Airport is seen on the rooftop of an office building in Schwechat

Wien (Reuters) - Der Flughafen Wien muss seine Pläne für den Bau einer dritten Start- und Landebahn noch nicht aufgeben.

Der Verfassungsgerichtshof (Vfgh) hob das vom Bundesverwaltungsgericht erteilte Verbot für die Errichtung einer dritten Piste auf, wie das Wiener Gericht am Donnerstag mitteilte. "Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch falsch bewertet", erklärte das Gericht. Nun ist wieder das Bundesverwaltungsgericht am Zug, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Ob der Flughafen Wien diesmal grünes Licht bekommt, ist völlig offen.

Der Flughafen Wien, der zu jeweils 20 Prozent der Stadt Wien und dem Land Niederösterreich gehört, reagierte erleichtert. "Ein für die Zukunft so wichtiges Infrastrukturprojekt hat damit wieder eine Chance auf Realisierung", sagte Konzernchef Günther Ofner. Sollte der Flughafen die Genehmigung bekommen, könnte nach einer gut fünfjährigen Bauzeit die Piste frühestens 2028 in Betrieb gehen, sagte ein Sprecher. Die dafür erforderlichen Investitionen hat das Unternehmen bisher nicht beziffert.

Der Flughafen hält eine neue Start- und Landebahn für notwendig. 2016 zählte der Heimatflughafen der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines 23,4 Millionen Fluggäste. Bis 2027 könnte die Zahl laut Flughafen auf bis zu 29 Millionen Euro steigen. Vor allem zu den Spitzenzeiten sei dann eine dritte Piste erforderlich.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Bau im Februar überraschend einen Riegel vorgeschoben. Begründet wurde das Verbot mit dem Umweltschutz. Das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, sei höher zu bewerten als die positiven öffentlichen Interessen, sagten die Richter damals. Das war das erste Mal, dass in Österreich ein Projekt mit einer solchen Argumentation untersagt wurde. Der Flughafen Wien hatte Berufung eingelegt.

© Reuters. A sign for Vienna Airport is seen on the rooftop of an office building in Schwechat

GERICHT - KLIMASCHUTZ WURDE FALSCH BEWERTET

Der Verfassungsgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass das Verwaltungsgericht die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt habe. Es sei zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz einzubeziehen. Die "sonstigen öffentlichen Interessen", die zu berücksichtigen seien, müssten aber aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein. Zudem seien die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen falsch berechnet worden, erklärte der Vfgh. Laut Sachverständigen seien nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen. Das Verwaltungsgericht habe jedoch in seiner Prognose für 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.