Der kanadische Explorer Deep South Resources Inc (TSXV:DSM). (TSX-V: DSM (NASDAQ:ABMD); Frankfurt: DSD; WKN: A2DGWF; ISIN CA24378W1032) konzentrierte sich bislang vornehmlich auf die Erforschung des Projektes „Haib” in Namibia – bis dem Unternehmen im Sommer 2021 überraschend (und nach aktueller Auffassung widerrechtlich) regierungsseitig die Verlängerung der Explorationslizenz verweigert wurde. Wie es aussieht, könnte sich die Klärung noch hinziehen, denn das Ministerium für Bergbau und Energie von Namibia verspätet sich mit der Vorlage eines wichtigen Dokuments. Doch während das Rechtsverfahren um die „Haib“-Lizenzen andauert, ist das Unternehmen aus Vancouver nicht untätig. Wie Deep-South kürzlich mitteilte, werden bald weitere potenzielle Kupfer-Quellen im südlichen Teil Afrikas dazu kommen. Dazu unterzeichnete man ein endgültiges Earn-in-Abkommen zum Erwerb von jeweils 80 Prozent an drei aussichtsreichen Explorationslizenzen in Sambia.
Im schwebenden Verfahren um die Lizenzen des Projektes „Haib“ ist weiterhin Geduld gefordert. Wie Deep-South am Mittwoch meldete, reicht der Anwalt des Ministeriums für Bergbau und Energie von Namibia seine eidesstattliche Erklärung zur Verteidigung mit Verspätung ein und hat eine zehntägige Fristverlängerung beantragt. Seine Begründung: Der Minister sei seit Anfang des Monats außer Landes gewesen und erst am vergangenen Montag wieder in sein Büro zurückgekehrt. Der in dieser Sache die Interessen von Deep-South vertretende Anwalt hat einer Verlängerung bis zum 29. April zugestimmt. Man erwartet nun, dass das Ministerium seine Verteidigung bis spätestens zum 3. Mai (also nach dem Wochenende) vorlegt.
Die Zeit drängt, denn laut dem aktuell geltenden Gerichtsbeschluss hat Deep-South nur bis zum 13. Mai Zeit, um auf die ausstehende Erklärung zu reagieren. Bereits für den 18. Mai ist eine weitere Anhörung angesetzt, bei der das Vorgehen zur Überprüfung der Entscheidung des Ministers, die Verlängerung der „Haib“-Lizenz (EPL 3140) zu verweigern, festgelegt werden soll. Der zuständige Richter hat in diesem Zusammenhang beide Parteien an Absatz 6 der Satzungen des Obersten Gerichtshofes erinnert. Darin werden Sanktionen für die Nichteinhaltung von Vorschriften, Anweisungen und Gerichtsbeschlüssen geregelt.
Deep-South will weiterhin transparent über die Entwicklungen des Verfahrens berichten. Doch während zurzeit in Sachen „Haib“ nur abgewartet werden kann, nutzt das Unternehmen die Gelegenheit, das Portfolio mit weiteren Projekten aufzufüllen.
Schätze aus dem „Kupfergürtel“
Die Republik Sambia grenzt an Namibia an; die Grenze zwischen beiden Staaten ist etwa 244 Kilometer lang. Der Abbau von Kupfer (und Kobalt) gehört zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes. Tatsächlich verfügt Sambia über mehrere Bergbauzentren im „sambischen Kupfergürtel“ („Copperbelt“). Diese geologische Region ist das größte Kupferabbauzentrum in ganz Afrika; die Mineralisierungen lagern größtenteils in präkambrischen Sedimenten. Das Erz wurde schon vor Jahrhunderten von den Bewohnern Sambias im Kleinbergbau gefördert und verarbeitet. Ab Ende des 19. Jahrhunderts setzte das Interesse verschiedener nicht-afrikanischer Parteien – namentlich britischer und belgischer Kolonialmächte – an den reichen Rohstoffvorkommen ein.
Drei neue Projekte im „Copperbelt“
Dieser Tage interessiert Deep-South sich für solches Kupfer und hat mit dem sambischen Partnerunternehmen World Class Minerals Venture Ltd. ein Earn-in-Abkommen vereinbart, in dessen Rahmen bis zu 80 Prozent an drei Kupfer-Explorationslizenzen verdient werden können. Konkret geht es um die Projekte „Luanshya West“, „Chililabombwe“ und „Mpongwe“.
Der Vorsitzende von Deep-South, John Akwenye äußerte sich begeistert von der Aussicht auf die Option, die strategisch hervorragend im Herzen des „Copperbelt“ gelegenen Lizenzen zu erwerben. Tatsächlich könnten sich die drei Projekte als äußerst spannende neue Werte erweisen.
„Luanshya West“
Die Explorationslizenz von „Luanshya West“ umfasst 5.423,26 Hektar (etwa 54,24 Quadratkilometer) und befindet sich im Zentrum des sambischen Kupfergürtels, unweit etablierter Kupfer- und Kobaltminen. So liegen die Betriebe „Chibuluma“, „Chambishi“, „N’changa“ und „Luanshya“ sämtlich im Radius zwischen 35 und 53 Kilometern um „Luanshya West“.
Zwischen den Jahren 2007 und 2009 hatte Teal – eine Tochter von African Rainbow Minerals Ltd. – luftgestützte geophysikalische Daten und 850 Bodenproben auf dem Gelände gesammelt. Der damals zuständige geophysikalische Berater identifizierte anhand dieser Daten elf Ziele für schichtgebundene, aderhaltige Mineralisierungen (Kupfer, Blei, Zink, Kobalt, Nickel, Silber und Gold) sowie eines für schichtförmige Kupfer-Kobalt-Mineralisierungen auf dem Teal-Grundstück.
Aussichtsreich ist das Projekt aufgrund seiner Lage über der diskordanten Kontaktzone zwischen den Graniten des Grundgebirges und den Sedimenten der unteren „Roan-Gruppe“ (ein Kontinentaldrift mit Fluss- und Binnensee-Sedimenten). In einer solchen geologischen Umgebung befindet sich die Mehrheit der Kupferminen in Sambia und der Demokratischen Republik Kongo. Die Erwartungen in das Projekt unterstützt auch eine Reihe positiver, übereinstimmender geochemischer Bodenanomalien oberhalb der Kontaktzone. Die TSX-Venture überprüft hierzu zurzeit einen technischen Qualifizierungsbericht gemäß National Instrument 43-101.
„Chililabombwe“ und „Mpongwe“
„Chililabombwe“ liegt im Norden des sambischen Kupfergürtels unweit der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo und umfasst 2.200 Hektar (22,5 Quadratkilometer). Auch hier sind ganz in der Nähe etablierte Kupfer-Kobalt-Minen angesiedelt: Nur 12 Kilometer westlich liegt „Konkola“, bis zur Mine „Lubambe“ sind es nur 30 Kilometer.
Die geologisch vorteilhafte Lage über der diskordanten Kontaktzone zwischen Grundgebirgs-Graniten und „Roan“-Sedimenten entspricht der des „Luanshya West“-Projektes. Das gilt ebenso für das südlich gelegene, 67.500 Hektar (675 Quadratkilometer) große Projekt „Mpongwe“. Ausführlichere Details zu den Projekten sollen folgen.
Die Bedingungen des Agreements
Deep-South wird nach Abschluss der Transaktion detailliertere Informationen über die neuen Lizenzen kommunizieren. Die Bedingungen zum Erwerb von bis zu 80 Prozent der Explorationslizenzen LEL 23246 („Luanshya West“), LEL 23247 („Chililabombwe“) und LEL 23248 („Mpongwe“), die aktuell von World Class Minerals Venture Ltd. gehalten werden, sehen Folgendes vor.
Bei Unterzeichnung der Vereinbarung hat Deep-South 15.000 USD gezahlt und wird dieselbe Summe noch einmal entrichten, sobald die TSX-V die Transaktion genehmigt hat. Zu diesem Zeitpunkt werden auch 500.000 Deep-South-Stammaktien an World Class Minerals ausgegeben. Am zweiten Jahrestag des Abkommens folgt eine Anschlusszahlung von 30.000 USD und die Emission von weiteren 250.000 Stammaktien.
Vor Ablauf dieses zweiten Jahrestages hat Deep-South die Entnahme und Analyse von 100 („Luanshya West“), beziehungsweise 350 („Chililabombwe“ und „Mpongwe“) Bodenproben über den identifizierten Zielen zu leisten. Deep-South kann zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob anschließend intensivere Probenentnahmen oder die Evaluierung von Bohrzielen erfolgen sollen.
Sind diese Schritte abgeschlossen, hat Deep-South 51 Prozent der Lizenzen erworben. Für die dann verbleibenden 29 Prozent zahlt Deep-South jeweils zum Ende des dritten, vierten und fünften Jahres 30.000 USD (insgesamt 90.000 USD) und wendet jährlich mindestens eine Million USD (also insgesamt drei Millionen USD) an Explorationsausgaben auf.
Datenerwerb gegen Stammaktien
Sobald die TSX-V die Transaktion genehmigt hat, erwirbt Deep-South ferner die vorliegenden Explorationsdaten für die drei genannten Lizenzen. Diese befinden sich im Besitz des geologischen Beraters Nathan Sabao, der dafür 500.000 Deep-South-Stammaktien erhalten wird. Am ersten Jahrestag überträgt Sabao alle Explorationsdaten für Projekte in der Region Luapila an Deep-South und erhält dafür weitere 500.000 Stammaktien.
Vorläufige Aussetzung des Aktienhandels
Da die TSX-V noch grünes Licht für das Agreement zwischen Deep-South und World Class Minerals geben muss, wird der Handel mit den Aktien von Deep-South temporär ausgesetzt, bis die nötigen Unterlagen geprüft sind – so sieht es die Richtlinie 5.3. („grundlegende Transaktion“) vor.