Emerita hat Aussicht auf Erhalt des Aznalcollar Zink-Blei-Silberprojekte

Veröffentlicht am 28.10.2016, 12:27
Heute berichtete Emerita Resources Corp., dass das Landgericht im spanischen Sevilla auf einen Einspruch zugunsten von Emerita entschieden hat. Es geht um die Klage über das Vorhandensein von Tatsachenverdrehung im Fall der Aznalcóllar Projektausschreibung.

Emerita partizipierte an einer öffentlichen Ausschreibung zur Akquisition vom Aznalcóllar Projekt in der spanischen Region Andalusien. Aznalcóllar ist eine zuvor produzierende Zink-Blei-Silbermine, die in den 1990er Jahren in Betrieb war und aufgrund einer Kombination aus niedrigren Zinkpreisen und einem Abgängebeckenunfall geschlossen wurde. Anschliessend rehabilitierte die Regierung das Gelände und aufgrund dem Beschäftigungsnachfragedruck der hiesigen Bevölkerung wurde eine Ausschreibung initiiert, um die Mine wieder in Betrieb zu nehmen – die Ausschreibung wurde von allen politischen Parteien einstimmig unterstützt.

Die öffentliche Ausschreibung war in 2 Phasen unterteilt. Der erste Schritt umfasste eine finanzielle Qualifizierungsrunde, woraufhin Emerita und ein lokales spanisches Unternehmen namens Minorbis die Einzigen waren, die sich für die zweite Runde qualifizierten. Die zweite Runde erforderte einen detaillierten technischen Plan für die Projektentwicklung. Emerita hatte einen entsprechenden Minenplan, Umweltmanagementplan und Wassermanagementplan (von der Bundeswasserbehörde gebilligt) eingereicht und öfffentliche Gemeindedebatten abgehalten. Das andere Unternehmen hatte keine Expertise und reichte daher einen signifikant minderwertigen Antrag ein.

2015 wurde die Ausschreibung vergeben, wobei es einen Aufschrei gab, als Minorbis mit einem hauchdünnen Vorsprung als Gewinner ausgerufen wurde. Nach Überprüfung der Details wurde es jedoch klar, dass dies nicht der Fall sein durfte , woraufhin Emerita die Entscheidung anfechtete und Anzeige über Korruption gegen das Gremium erstattete.

Laut heutiger Pressemitteilung hat das Gericht zugunsten von Emerita entschieden. Im Falle eines kriminellen Begehens während einer öffentlichen Ausschreibung muss die stattgefundene Vergabe abgesprochen werden und dem nächsten qualifizierenden Bewerber zugesprochen werden. In diesem Fall ist Emerita der einzige qualifizierende Bieter und erwartet dementsprechend die Projektvergabe nach Prozessabschluss.

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