Zehntausende deutsche Privatanleger haben in den vergangenen Jahren Geld in Hinterlegungsscheine von Aktien russischer Unternehmen – sogenannte American Depositary Receipts (ADR) – investiert. In Folge des Ukraine-Krieges hat Russland allerdings viele dieser ADR-Programme für westliche Anleger beendet. Deshalb müssen betroffene Investoren ihre Hinterlegungsscheine in tatsächliche Stammaktien umwandeln, um einen möglichen Zwangsverkauf dieser Wertpapiere zu verhindern. Bis zuletzt war der eine solche Umwandlung für deutsche Anleger allerdings kaum möglich. Das könnte sich nun ändern, denn die Bundesbank hat aktuell Details zum Umwandlungsprozess von ADRs veröffentlich. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen. Sie unterstützt gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Goldenstein über 1000 betroffene Investoren bei diesem Umwandlungsprozess.
Europäische Union genehmigt Umwandlung von ADRs russischer Unternehmen
Anleger, die entsprechende ADRs nicht in Stammaktien umwandeln, riskieren einen Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien zu unkontrollierbaren Konditionen. Da in einem solchen Fall zahlreiche Aktien zur gleichen Zeit auf den Markt kommen, würden diese wohl massiv an Wert verlieren, während russische Anleger die Wertpapiere von Europäern günstig aufkaufen könnten. Durch die Gebühren für den Zwangsverkauf könnten Anleger im schlimmsten Fall sogar einen Totalverlust des eigenen Investments erleiden.
Wer sich davor schützen möchte, muss die eigenen ADRs in Stammaktien umwandeln. Doch eine solche Umwandlung war in den vergangenen Monaten oft nur befristet möglich und mit enormen Hürden verbunden. Das liegt unter anderem daran, dass die verantwortlichen Banken und Broker auf vermeintliche Sanktionsverstöße verwiesen und die US-Emittenten der Hinterlegungsscheine ihre Bücher teilweise geschlossen hatten.
Mittlerweile haben viele Finanzinstitute ihre Bücher jedoch wieder geöffnet und im Juni hat die EU im Rahmen ihres elften Sanktionspaktes die Hürden für die Umwandlung von russischen ADRs in Stammaktien gesenkt. Konkret ist es Brokern, Finanzinstituten und Verwahrern seitdem explizit erlaubt, eine Genehmigung für den Umtausch russischer ADRs zu beantragen. Nun hat die Bundesbank endlich bekanntgegeben, wie solche Genehmigungen in Deutschland beantragt werden können.
So funktioniert der ADR-Umwandlungsprozess über die Bundesbank
Laut der Bundesbank können Genehmigungsanträge für die Umwandlung von ADRs gestellt werden, sofern die Hinterlegungsscheine vor dem 3. Juni 2022 erworben wurden und keine Unternehmen betreffen, die sanktioniert wurden. Die Genehmigungsanträge müssen bis zum 25. September 2023 bei der Bundesbank eingehen und von der Bank oder dem Broker, bei dem die jeweilige ADRs gehandelt wurden, übermittelt werden. Die Bundesbank wird diese Anträge dann bis zum 25. Dezember 2023 bearbeiten.
Betroffene Anleger, die ihre ADRs noch nicht in Stammaktien umgewandelt haben, sollten ihre Banken und Broker unbedingt anweisen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag rechtzeitig an die Bundesbank zu versenden. Es ist nämlich unklar, ob es in Zukunft noch einmal eine Möglichkeit für eine Umwandlung geben wird, denn sämtliche Umwandlungsfristen, die im vergangenen Jahr von Russland festgelegt wurden, sind mittlerweile eigentlich schon abgelaufen.
Die größte Schwierigkeit für viele Anleger wird wohl darin bestehen, vor dem 25. September ein russisches Konto und Depot zu eröffnen und ihren Banken und Brokern Informationen dazu für die Umwandlung zu übermitteln. Aufgrund der geopolitischen Situation ist die Eröffnung solcher Depots und Konten nämlich mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne entsprechende Konten und Depots können Umwandlungsanträge allerdings nicht erfolgreich gestellt werden. Umso wichtiger ist es, nun schnell zu handeln.
Wirtschaftskanzlei Goldenstein sicherte bereits Anlagen in Millionenhöhe durch ADR-Umwandlung
Wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützen unsere Mandanten bei dem Umwandlungsprozess ihrer ADRs, indem wir für diese Depots sowie Konten, über die russische Aktien gehandelt bzw. auf die Dividenden ausgezahlt werden können, eröffnen. Außerdem informieren wir unsere Mandanten frühzeitig über neue Umwandlungsmöglichkeiten und helfen dabei, entsprechende Chancen zu nutzen. Auf diesem Weg konnten wir in den vergangenen Monaten bereits Anlagevermögen in Millionenhöhe für unsere Mandanten vor einem möglichen Zwangsverkauf sichern.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir aktuell allerdings nur zusätzliche Mandate mit einem Depotwert in Höhe von mehr als 75.000 Euro annehmen. Grundsätzlich arbeiten wir aber daran, in Zukunft auch Mandanten mit niedrigeren Depotwerten wieder bei der Umwandlung ihrer ADRs zu unterstützen, sofern sich weitere Umwandlungsmöglichkeiten ergeben.
Mehr Informationen zur Umwandlung von russischen ADRs haben wir auf unserer Landingpage zum Thema veröffentlicht: https://www.goldenstein-kanzlei.de/leistungen/adr-gdr-umwandlung/