Russland-Anleger: Bundesbank veröffentlicht Details zum Umwandlungsprozess von ADRs

Veröffentlicht am 08.09.2023, 11:40
Aktualisiert 09.07.2023, 12:32

Zehntausende deutsche Privatanleger haben in den vergangenen Jahren Geld in Hinterlegungsscheine von Aktien russischer Unternehmen – sogenannte American Depositary Receipts (ADR) – investiert. In Folge des Ukraine-Krieges hat Russland allerdings viele dieser ADR-Programme für westliche Anleger beendet. Deshalb müssen betroffene Investoren ihre Hinterlegungsscheine in tatsächliche Stammaktien umwandeln, um einen möglichen Zwangsverkauf dieser Wertpapiere zu verhindern. Bis zuletzt war der eine solche Umwandlung für deutsche Anleger allerdings kaum möglich. Das könnte sich nun ändern, denn die Bundesbank hat aktuell Details zum Umwandlungsprozess von ADRs veröffentlich. Rechtsanwältin Dr. Magali Kolleck-Feser erklärt nachfolgend, was betroffene Anleger nun wissen müssen. Sie unterstützt gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Goldenstein über 1000 betroffene Investoren bei diesem Umwandlungsprozess.

Europäische Union genehmigt Umwandlung von ADRs russischer Unternehmen

Anleger, die entsprechende ADRs nicht in Stammaktien umwandeln, riskieren einen Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien zu unkontrollierbaren Konditionen. Da in einem solchen Fall zahlreiche Aktien zur gleichen Zeit auf den Markt kommen, würden diese wohl massiv an Wert verlieren, während russische Anleger die Wertpapiere von Europäern günstig aufkaufen könnten. Durch die Gebühren für den Zwangsverkauf könnten Anleger im schlimmsten Fall sogar einen Totalverlust des eigenen Investments erleiden.

Wer sich davor schützen möchte, muss die eigenen ADRs in Stammaktien umwandeln. Doch eine solche Umwandlung war in den vergangenen Monaten oft nur befristet möglich und mit enormen Hürden verbunden. Das liegt unter anderem daran, dass die verantwortlichen Banken und Broker auf vermeintliche Sanktionsverstöße verwiesen und die US-Emittenten der Hinterlegungsscheine ihre Bücher teilweise geschlossen hatten.

Mittlerweile haben viele Finanzinstitute ihre Bücher jedoch wieder geöffnet und im Juni hat die EU im Rahmen ihres elften Sanktionspaktes die Hürden für die Umwandlung von russischen ADRs in Stammaktien gesenkt. Konkret ist es Brokern, Finanzinstituten und Verwahrern seitdem explizit erlaubt, eine Genehmigung für den Umtausch russischer ADRs zu beantragen. Nun hat die Bundesbank endlich bekanntgegeben, wie solche Genehmigungen in Deutschland beantragt werden können.

So funktioniert der ADR-Umwandlungsprozess über die Bundesbank

Laut der Bundesbank können Genehmigungsanträge für die Umwandlung von ADRs gestellt werden, sofern die Hinterlegungsscheine vor dem 3. Juni 2022 erworben wurden und keine Unternehmen betreffen, die sanktioniert wurden. Die Genehmigungsanträge müssen bis zum 25. September 2023 bei der Bundesbank eingehen und von der Bank oder dem Broker, bei dem die jeweilige ADRs gehandelt wurden, übermittelt werden. Die Bundesbank wird diese Anträge dann bis zum 25. Dezember 2023 bearbeiten.

Betroffene Anleger, die ihre ADRs noch nicht in Stammaktien umgewandelt haben, sollten ihre Banken und Broker unbedingt anweisen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag rechtzeitig an die Bundesbank zu versenden. Es ist nämlich unklar, ob es in Zukunft noch einmal eine Möglichkeit für eine Umwandlung geben wird, denn sämtliche Umwandlungsfristen, die im vergangenen Jahr von Russland festgelegt wurden, sind mittlerweile eigentlich schon abgelaufen.

Die größte Schwierigkeit für viele Anleger wird wohl darin bestehen, vor dem 25. September ein russisches Konto und Depot zu eröffnen und ihren Banken und Brokern Informationen dazu für die Umwandlung zu übermitteln. Aufgrund der geopolitischen Situation ist die Eröffnung solcher Depots und Konten nämlich mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne entsprechende Konten und Depots können Umwandlungsanträge allerdings nicht erfolgreich gestellt werden. Umso wichtiger ist es, nun schnell zu handeln.

Wirtschaftskanzlei Goldenstein sicherte bereits Anlagen in Millionenhöhe durch ADR-Umwandlung

Wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein unterstützen unsere Mandanten bei dem Umwandlungsprozess ihrer ADRs, indem wir für diese Depots sowie Konten, über die russische Aktien gehandelt bzw. auf die Dividenden ausgezahlt werden können, eröffnen. Außerdem informieren wir unsere Mandanten frühzeitig über neue Umwandlungsmöglichkeiten und helfen dabei, entsprechende Chancen zu nutzen. Auf diesem Weg konnten wir in den vergangenen Monaten bereits Anlagevermögen in Millionenhöhe für unsere Mandanten vor einem möglichen Zwangsverkauf sichern.

Aufgrund der hohen Nachfrage können wir aktuell allerdings nur zusätzliche Mandate mit einem Depotwert in Höhe von mehr als 75.000 Euro annehmen. Grundsätzlich arbeiten wir aber daran, in Zukunft auch Mandanten mit niedrigeren Depotwerten wieder bei der Umwandlung ihrer ADRs zu unterstützen, sofern sich weitere Umwandlungsmöglichkeiten ergeben.

Mehr Informationen zur Umwandlung von russischen ADRs haben wir auf unserer Landingpage zum Thema veröffentlicht: https://www.goldenstein-kanzlei.de/leistungen/adr-gdr-umwandlung/

Aktuelle Kommentare

Bitte warten, der nächste Artikel wird geladen ...
Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2025 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.