Fast schon eine Randnotiz in dieser Woche war, dass nach der Europäischen Zentralbank (EZB) nun auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) negative Zinsraten einführt. Dies teilte die Notenbank nur eine Woche nach der turnusmäßigen Notenbanksitzung, auf der die Währungshüter die Hände noch still hielten, am gestrigen Donnerstag mit. Es werden negative Zinsraten von 0,25% auf Sichteinlagen bei positiven Kontoständen über 10 Millionen Franken eingeführt.
SNB will den Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken mit aller Konsequenz durchsetzen
Abschrecken will die SNB offensichtlich vor allem große internationale Anleger. Das Ziel dieses in ihrer Geschichte bisher einmaligen Schrittes ist es, den dreimonatigen Libor in negatives Territorium zu bringen und den Boden der Währung gegenüber dem EUR zu verteidigen. Die Zielrange für den 3-Monats Libor wurde von 0% bis 0,25% auf -0,75% bis 0,25% gesenkt und damit auf seine übliche Breite von einem Prozentpunkt erweitert. Die Notenbank bekräftigte zudem, den vor mehr als drei Jahren eingeführten Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken weiterhin mit aller Konsequenz durchsetzen zu wollen.
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Termin sicher nicht zufällig gewählt
Gültig ist der negative Satz unter bestimmten Bedingungen auf Sichteinlagen der Finanzinstitute bei der SNB ab 22. Januar – dem Tag der nächsten EZB-Sitzung! Zufall ist dies ganz sicher nicht. Denn sollte die EZB dann weitere geldpolitische Maßnahmen verkünden, würde dies den Euro weiter belasten und den Franken entsprechend stärken. Die SNB hat sich genau hierauf nun vorbereitet.
EZB wird dem Vorbild der US-Notenbank Fed folgen
Die EZB ihrerseits hat derweil offiziell gemacht, dass sie ab Januar jeweils rund vier Wochen nach den Notenbanksitzungen auch die entsprechenden Sitzungsprotokolle veröffentlicht. Die Währungshüter wollen so für mehr Transparenz bei ihrer Entscheidungsfindung sorgen. Konkrete Abstimmungsergebnisse oder Äußerungen einzelner Währungshüter, wie man dies aus den USA oder aus Großbritannien kennt, werden allerdings nicht aufgegriffen.
(Quelle: Geldanlage-Brief, Ausgabe vom 21.12.2014)