BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der russische Staatskonzern Rosneft darf den Ölförderer TNK-BP übernehmen. Das hat die EU-Kommission in Brüssel am Freitag mitgeteilt. Denn auch nach dem Zukauf habe Rosneft weiterhin genug Konkurrenz, so die Brüsseler Wettbewerbshüter. Auch die Verbraucher hätten weiterhin die Wahl zwischen mehreren Rohölversorgern.
Beide Unternehmen erkunden, erschließen und fördern Rohöl und Erdgas. Zudem verkaufen beide die Rohstoffe und verarbeiten sie weiter. Während Rosneft im Besitz des russischen Staates ist, ist TNK-BP ein russisch-britischer Konzern, der zur Hälfte BP gehört.
Die EU-Kommission untersuchte insbesondere die Folgen der Übernahme auf dem Rohölmarkt. Die Übernahme sei für den Wettbewerb unbedenklich, folgerte die Brüsseler Behörde, 'da das fusionierte Unternehmen weiterhin ausreichendem Wettbewerb durch eine Vielzahl von starken Wettbewerbern ausgesetzt wäre'.
Die Frage, ob die Moskauer Regierung beim Betrieb von Rosneft mitentscheide, hat die EU-Kommission offen gelassen, weil sie die Übernahme als unbedenklich für den Wettbewerb eingestuft hat.
Für wichtige Zusammenschlüsse oder Übernahmen brauchen Firmen grünes Licht von der EU-Kommission. Dies soll verhindern, dass einzelne Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung gewinnen und ihren Kunden allzu hohe Preise diktieren können. Die meisten Anträge genehmigt die Kommission./hrz/DP/zb
Beide Unternehmen erkunden, erschließen und fördern Rohöl und Erdgas. Zudem verkaufen beide die Rohstoffe und verarbeiten sie weiter. Während Rosneft im Besitz des russischen Staates ist, ist TNK-BP ein russisch-britischer Konzern, der zur Hälfte BP gehört.
Die EU-Kommission untersuchte insbesondere die Folgen der Übernahme auf dem Rohölmarkt. Die Übernahme sei für den Wettbewerb unbedenklich, folgerte die Brüsseler Behörde, 'da das fusionierte Unternehmen weiterhin ausreichendem Wettbewerb durch eine Vielzahl von starken Wettbewerbern ausgesetzt wäre'.
Die Frage, ob die Moskauer Regierung beim Betrieb von Rosneft mitentscheide, hat die EU-Kommission offen gelassen, weil sie die Übernahme als unbedenklich für den Wettbewerb eingestuft hat.
Für wichtige Zusammenschlüsse oder Übernahmen brauchen Firmen grünes Licht von der EU-Kommission. Dies soll verhindern, dass einzelne Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung gewinnen und ihren Kunden allzu hohe Preise diktieren können. Die meisten Anträge genehmigt die Kommission./hrz/DP/zb