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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Tagesordnungsergänzungsverlangen des Aktionärs Alecta zur Abschaffung der 90 %-Klausel auf der für den 12. Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

Veröffentlicht am 10.05.2013, 09:49
Aktualisiert 10.05.2013, 09:52
RHÖN-KLINIKUM AG: Tagesordnungsergänzungsverlangen des Aktionärs Alecta zur Abschaffung der 90 %-Klausel auf der für den 12. Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

10.05.2013 09:49

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG

Tagesordnungsergänzungsverlangen des Aktionärs Alecta zur Abschaffung der

90 %-Klausel auf der für den 12. Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung

der RHÖN-KLINIKUM AG

Der Aktionär Alecta pensionsförsäkring, ömesesidigt ('Alecta') hat am 10.

Mai 2013 gegenüber dem Vorstand gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass

folgender Gegenstand auf die Tagesordnung der für den 12. Juni 2013

einberufenen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG gesetzt und bekannt

gemacht wird:

'§ 17 Abs. 4 erster Unterabsatz der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos

gestrichen.'

Alecta begründet den Ergänzungsantrag wie folgt:

'Der § 17 Abs. 4 erster Unterabsatz enthält die Forderung einer Mehrheit

von mehr als 90 % für wesentliche Beschlüsse der Hauptversammlung. Diese

Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und ist unüblich für vergleichbare

Unternehmen in Deutschland. Sie könnte zu einer Einschränkung der

Entwicklungsmöglichkeiten der RHÖN-KLINIKUM AG führen. Es sollte deshalb im

Interesse aller Aktionäre liegen, diese Regelung aus der Satzung der

RHÖN-KLINIKUM AG zu streichen.'

Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat den Antrag von Alecta zur Kenntnis

genommen und hält diesen für schlüssig begründet.

Ihr Kontakt:

Hans-Jürgen Heck

Unternehmenskommunikation

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1327

Telefax: 09771 65-1820

E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com

Dr. Kai G. Klinger

Head of Investor Relations

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1318

Telefax: 09771 99-1736

RHÖN-KLINIKUM AG

Aufsichtsratsvorsitzender: Eugen Münch

Vorstand: Dr. Dr. Siebert (Vors.), Volker Feldkamp, Martin Menger,

Jens-Peter Neumann

Sitz der Gesellschaft: Bad Neustadt a. d. Saale

Registergericht Schweinfurt HRB 1670

10.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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