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OTS: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Wo ist da der Schaden? Kommentar zum ...

Veröffentlicht am 12.11.2013, 20:57
Aktualisiert 12.11.2013, 21:00
Börsen-Zeitung: Wo ist da der Schaden? Kommentar zum Kirch-Prozess von

Björn Godenrath

Frankfurt (ots) - So verlockend es auch sein mag, mit Auftauchen

eines brisanten Dokumentes die Wende im Prozess der Kirch-Erben gegen

die Deutsche Bank auszurufen - dem ist nicht so. Denn die

Beweisaufnahme im sogenannten KGL-Pool-Verfahren vor dem

Oberlandesgericht (OLG) München ist längst abgeschlossen. Die Kammer

unter dem Vorsitz von Richter Guido Kotschy sieht es als erwiesen an,

dass der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer in einem Interview

spontan die Gelegenheit ergriff, dem Medienunternehmer Leo Kirch

vorsätzlich zu schaden. Das begründet einen deliktischen Anspruch,

wobei das OLG eine grundsätzliche Sanierungsfähigkeit des

Kirch-Konzerns unterstellte, um überhaupt einen wirtschaftlichen

Schaden zur Berechnung stellen zu können.

Denn hier liegt der Hase im Pfeffer: Nach allem, was man über die

Umstände der Kirch-Pleite so hören und lesen konnte, war der Konzern

schon vor dem Breuer-Interview aus dem Februar 2002 zahlungsunfähig.

Eine Kausalität Interview/Insolvenz liegt nicht vor, was das OLG in

einer aktuellen Stellungnahme explizit bestätigt - laut dem

BGH-Urteil von 2006 kann aber nur das Schadenersatz begründen. Kirchs

Schaden, so Kotschy in einer Verhandlung vom Oktober 2012, habe im

'Entzug der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit' bestanden. Die Bank

habe mit Kirch ins Geschäft kommen und ihn unter den ominösen

Schutzschild zwingen wollen. Das unterstellt jedenfalls das OLG

München.

Doch wo ist da der Schaden? Diese Frage ist nun mit Nachdruck zu

stellen, da das Protokoll einer Aufsichtsratssitzung der Axel

Springer AG von Januar 2002 vor Augen führt, dass Kirch schon lange

erledigt war. Es sei davon auszugehen, dass die Kreditgeber Kirch

kein weiteres Geld mehr zur Verfügung stellen würden, stellte

Springer-Chef Matthias Döpfner fest. Das ist natürlich Wasser auf die

Mühlen der Deutschen Bank.

Die kann mit Blick auf die anhängige Nichtzulassungsbeschwerde des

OLG-Urteils beim Bundesgerichtshof (BGH) punkten. Auch in Karlsruhe

werden Zeitungsberichte zur Kenntnis genommen. Und bei Studium der

Verfahrensakten werden die BGH-Richter nicht umhinkommen zu

hinterfragen, an welcher Stelle des Verfahrens eigentlich der Beweis

geführt wird, Breuer habe den Wert von Kirchs Restanten drücken

wollen, um sich diese billigst unter den Nagel zu reißen. Es lässt

sich nicht von der Hand weisen, dass das OLG abenteuerlich

Kausalitätsketten konstruiert. Ab Mitte Januar kann der BGH damit

beginnen, einen Justizirrtum zu beseitigen.

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