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US-Richter weist Klage gegen VW wegen Diesel-Manipulationen ab

Veröffentlicht am 01.09.2017, 07:03
Aktualisiert 01.09.2017, 07:10
© Reuters. FILE PHOTO - An American flag flies next to a Volkswagen car dealership in San Diego
VOWG
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(Reuters) - Der US-Bundesstaat Wyoming ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich weitere Strafen für Volkswagen (DE:VOWG) wegen der Abgasmanipulationen des Unternehmens durchzusetzen.

Der kalifornische Bezirksrichter Charles Breyer wies die Klage am Donnerstag ab, die den Autobauer eine weitere Milliarde Dollar hätte kosten können. Der Richterspruch könnte auch den Ton setzen für ähnliche Klagen von rund einem Dutzend Staaten und einigen Landkreisen, die in Texas anhängig sind. VW zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch.

Wyoming hatte gerichtlich Strafen gegen VW wegen der durch die Abgasmanipulation entstandenen Umweltschäden durchsetzen wollen. Richter Breyer erklärte, zwar sei Volkswagen in der Tat verantwortlich für Manipulationen. Weil diese aber im Zuge der Produktion der Diesel-Autos vorgenommen worden seien, habe der Kongress entschieden, dass die Umweltbehörde EPA und nicht die einzelnen Bundesstaaten in der besten Position sei, über Schadensregulierungen zu befinden.

© Reuters. FILE PHOTO - An American flag flies next to a Volkswagen car dealership in San Diego

VW hatte sich bereits bereit erklärt, 2,9 Milliarden Dollar als Strafe für die erhöhte Verschmutzung durch seine Dieselautos zu zahlen. 25 Milliarden hatte das Unternehmen zugesagt, um Ansprüche von Käufern, Händlern, Umweltbehörden und Bundesstaaten zu erfüllen. Zudem hat das Unternehmen angeboten, eine halbe Million Dieselfahrzeuge zurückzukaufen.

VW hatte sich auch mit Wyoming und den meisten anderen Staaten bereits zuvor im Streit über Ansprüche von Käufern verständigt, nicht jedoch in der Auseinandersetzung über verursachte Umweltschäden.

VW-Anwalt Robert Giuffra sagte, das Gericht habe anerkannt, dass Wyoming und andere Staaten nicht gestattet werden könne, VW für das gleiche Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen, für das man schon mit Sanktionen von Bundesbehörden belegt worden sei. Deshalb wolle man nun beantragen, ähnliche Klagen abzuweisen.

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