Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die hinter Cfds100.com stehende CCLR Solutions Limited aus Estland zur Einstellung der grenzüberschreitenden Vermittlung von Krypto-Anlagen aufgefordert, wie die BaFin am 10. September auf ihrer Webseite bekanntgab.
Krypto-Geschäfte aus dem AuslandWie die Regulierungsbehörde schreibt, kontaktiert das Unternehmen gezielt deutsche Verbraucher und nimmt auf seiner Handelsplattform Kundenaufträge an, die auf die Anschaffung von Finanzinstrumenten gerichtet sind. Diese würden dann zur Ausführung an Dritte weitergeleitet.
Da dies einen gewerbsmäßigen Eigenhandel darstelle, benötige Cfds100.com eine Erlaubnis nach §32 Absatz 1 Kreditwesengesetz durch die BaFin. Diese liege jedoch nicht vor.