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Basler Ausschuss schlägt Obergrenze vor: Banken sollen nur 1 Prozent in digitale Vermögenswerte investieren

Veröffentlicht am 01.07.2022, 10:00
Basler Ausschuss schlägt Obergrenze vor: Banken sollen nur 1 Prozent in digitale Vermögenswerte investieren
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Am Donnerstag schlug der Basler (ETR:BSLG) Ausschuss für Bankenaufsicht im Rahmen seiner zweiten Konsultation zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Vermögenswerten vor, dass Banken ihr Engagement im Hinblick auf Krypto-Vermögenswerte der Gruppe 2 auf nur 1 Prozent ihres Kernkapitals begrenzen sollten.

Digitale Vermögenswerte der Gruppe eins sind etwa tokenisierte traditionelle Vermögenswerte wie synthetische Aktien oder Vermögenswerte mit wirksamen Stabilisierungsmechanismen wie regulierte Stablecoins. Bei diesem Vorschlag ist vorgesehen, dass digitale Vermögenswerte der Gruppe 1 mindestens den gleichen risikobasierten Eigenkapitalanforderungen unterliegen wie sie auch für herkömmliche Vermögenswerte im Rahmen der derzeitigen Eigenkapitalvorschriften (Basel III) gelten.

Kryptowährungen, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden als digitale Vermögenswerte der Gruppe 2 eingestuft, zu denen theoretisch auch die wichtigsten Kryptowährungen, die keine Stablecoins oder tokenisiert sind, wie etwa Bitcoin (BTC) und die meisten Altcoins gehören. Daher könnten die Banken nur 1 Prozent ihres gesamten Eigenkapitals oder ihres Nettovermögenswertes in Long- oder Short-Positionen in digitale Vermögenswerte der Gruppe 2 anlegen.

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