Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am gestrigen 11. Mai einen Leitfaden zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und Token veröffentlicht. Das 24 Seiten starke Dokument enthält rechtliche Definitionen und steuerliche Einordnungen für virtuelle Währungen und Token, Mining, Staking, Lending, Airdrops, Wallets, Masternodes, Hard- und Soft-Forks und ICOs.
Das behördliche Schreiben stellt kein Gesetz dar, da es nicht von Bundestag oder Bundesrat verabschiedet wurde, nichtsdestotrotz hat es gesetzlichen Charakter. Das heißt, das Finanzamt muss sich an die Inhalte aus dem Leitfaden halten.
Was bleibt, was kommt?
- Bisher ist bekannt und bleibt: Krypto-Assets sind in Deutschland steuerlich als Wirtschaftsgut zu verstehen.