APA ots news: Meinl Bank: Obergericht des Kantons Zürich weist 'rechtswidrigen Aktionismus' des MEL- Staatsanwalts in die Schranken
Wien (APA-ots) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Schweizer Gericht stellt
klar, dass Staatsanwaltschaft Wien kein Recht hat, Unterlagen zu
konfiszieren - für Schweizer Justiz ist Unschuldsvermutung und
Rechtschutz offenbar oberstes Handlungsprinzip'
- Entscheidung des Obergerichts des Kantons Zürich: 'Auf das von der
Staatsanwaltschaft gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung
wird nicht eingetreten' - betrifft Hausdurchsuchung bei zwei
ehemaligen MEL- Direktoren in der Schweiz im April 2011
- Weinzierl: 'Verantwortlicher Staatsanwalt zieht MEL - Verfahren
durch sinnlose Aktionen in die Länge - Haft- und Rechtschutzrichterin
sowie Dienstaufsicht wurden nicht über Schweizer Entscheidung
informiert'
Mehr als drei Jahre nach der - laut Gutachten von Univ. Prof.
Heinz Mayer - unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl wies das
Obergericht des Kantons Zürich in einer Entscheidung den
verantwortlichen Wiener Staatsanwalt in rechtstaatliche Schranken.
Das Gericht im Wortlaut: 'Auf das von der Staatsanwaltschaft
gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung wird nicht
eingetreten'. Konkret geht es um Unterlagen die bei von der
Staatsanwaltschaft Wien urgierten Hausdurchsuchungen bei zwei
ehemaligen MEL- Direktoren im April 2011 in der Schweiz konfisziert
worden waren.
Zwtl.: Untauglicher Versuch nachträglicher Legitimierung der U-Haft
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Diese Hausdurchsuchungen
waren ein untauglicher Versuch, eine nachträgliche Legitimierung für
die U-Haft gegen Julius Meinl zu erzeugen sowie das Verfahren gegen
Organe der Meinl Bank unter dem Vorwand des Wartens auf mögliche neue
Erkenntnisse in die Länge zu ziehen. Diese Vernebelungsaktion des
Staatsanwalts - das Rechtshilfegesuch beruhte auf unrichtigen Angaben
- ist gescheitert. Das Schweizer Gericht hat entschieden, dass es
nicht rechtens wäre, die konfiszierten Unterlagen an die Wiener
Staatsanwaltschaft herauszugeben.' Dieses Urteil beruhe, so Weinzierl
auf formalen Gründen, auf die inhaltlich unzulässige Komponente
dieses Übergriffes musste in der Schweiz überhaupt nicht mehr
eingegangen werden. Diese Entscheidung ist endgültig; die von den
Schweizer Behörden zunächst konfiszierten Unterlagen wurden bereits
an die Eigentümer retourniert.
Zwtl.: Funktionierender Rechtschutz
Anhand dieses Falles werde im Zusammenhang mit dem MEL-Verfahren
ein fundamentaler Qualitätsunterschied zwischen der heimischen und
der Schweizer Justiz klar, so Weinzierl: 'Unschuldsvermutung und
Rechtschutz funktionieren in der Schweiz. Während in Österreich eine
unrechtmäßige U-Haft, die Verwendung befangener, unzuständiger,
tendenziöser Gutachter durch den Staatsanwalt, sinnlose
Observierungen, gefälschte Dokumente im Akt und andere
Zwangsmaßnahmen ohne jede substantielle Begründung einfach
akzeptiert, ja akklamiert werden, achtet das Schweizer Gericht genau
darauf, dass rechtstaatliche Grenzen durch die ermittelnden Behörden
nicht überschritten werden.' In diesem Sinne sei es skandalös, dass,
obwohl die Schweizer Entscheidung bereits im April dieses Jahres
gefallen ist , diese bislang nicht im Akt geführt wird. Zudem habe
der Staatsanwalt dieses Faktum nachweisbar sowohl gegenüber der
zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin als auch dem
Bundesministerium für Justiz, dem er im Rahmen der Dienstaufsicht
berichtspflichtig ist, verheimlicht. Der Bank Vorstand wies erneut
darauf hin, dass die Einstellung des MEL -Verfahrens auf Basis der
Erkenntnisse der relevanten Institutionen einzig logischer Schluss
und längst geboten wäre.
Zwtl.: Vorverurteilender Aktionismus des Staatsanwalts auch im
Ausland
Weinzierl: 'Die neue Erkenntnis aus der Schweiz sei ein weiter
Baustein der staatsanwaltlichen Vorverurteilungen, die sich nicht auf
Österreich beschränken.' Der Vorstand verwies in diesem Zusammenhang
auf eine Reihe von Verfehlungen die unter der fragwürdigen Ägide des
verantwortlichen Staatsanwalts zutage getreten seien:
- Im Dezember 2010 erklärte der Slowakische Verfassungsgerichtshof
eine Hausdurchsuchung gegen Meinl Bank in Bratislava (Februar2009;
Anm.) für illegal und verfassungswidrig. Diese Hausdurchsuchung war
auf Initiative und im Beisein der Wiener Staatsanwaltschaft
durchgeführt worden.
- In der Folge der im April 2011 durchgeführten Hausdurchsuchung in
der Schweiz fingierte der so genannte 'Meinl- Chefermittler' die
Zeugenaussage eines Managers der zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung
nachweisbar nicht zugegen war. Ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch
wurde eingeleitet,
- Im Oktober 2011 stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren
gegen den Chefermittler im Fall Meinl wegen Amtsmissbrauchs innerhalb
kürzester Zeit ein.
- Im Jänner 2012 verwendete der verantwortliche Wiener Staatsanwalt
einen offenbar anonym der Behörde zugespielten, offensichtlich
gefälschten Brief von Julius Meinl, mit dem die Staatsanwaltschaft
ihre Ablehnung der Meinl - Kautionsrückzahlung begründet. Eine
entsprechende Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde von der
Meinl Bank eingebracht.
Zwtl.: Heimische Justizministerin schweigt zu Missständen
'Bis dato gibt es keine Reaktion der Verantwortlichen auf diese
offensichtlichen Missstände', so Weinzierl. 'Seit knapp fünf Jahren
wird ein gesundes Institut, wie die Meinl Bank unter zynischer
Umkehrung der Unschuldsvermutung mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert
und mit unrechtmäßigen Aktionen in der Öffentlichkeit vorgeführt. Die
Meinl Bank weist Öffentlichkeit, Justizministerium und Politik
regelmäßig auf diese Missstände hin. Bis dato ohne Reaktion.' Es sei
schwer verständlich, sagte Weinzierl, dass die Justizministerin zu
solchen offen zu Tage liegenden Missständen schweigt.
Peter Weinzierl: 'Julius Meinl und die Meinl Bank haben sich immer
im Rahmen aller relevanten Gesetze und Regeln bewegt. Die
MEL-Kursverluste, die den Auslöser für die Untersuchungen gegen
Julius Meinl und Organe der Meinl Bank darstellten, waren durch die
internationale Wirtschafts- und Finanzkrise ausgelöst worden.
Weltweit brachen die Kurse dramatisch ein, auch in Österreich mussten
viele Banken mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt werden,
während die Meinl Bank die Krise selbstständig meisterte.'
Zwtl.: Hintergrundinformationen:
Zwtl.: Im Gegensatz zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien
sprechen im MEL- Diskurs die Fakten für die Meinl Bank und für eine
rasche Einstellung des Verfahrens:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der
Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit
Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.
- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-
Diskurs aufgehoben.
- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.
- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL- Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.
- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.850 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa EUR
29 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige österreichische
Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Der Großteil dieser
sozialen Vergleiche ist damit abgeschlossen.
Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.893 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 30 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0062 2012-11-12/10:35
Wien (APA-ots) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Schweizer Gericht stellt
klar, dass Staatsanwaltschaft Wien kein Recht hat, Unterlagen zu
konfiszieren - für Schweizer Justiz ist Unschuldsvermutung und
Rechtschutz offenbar oberstes Handlungsprinzip'
- Entscheidung des Obergerichts des Kantons Zürich: 'Auf das von der
Staatsanwaltschaft gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung
wird nicht eingetreten' - betrifft Hausdurchsuchung bei zwei
ehemaligen MEL- Direktoren in der Schweiz im April 2011
- Weinzierl: 'Verantwortlicher Staatsanwalt zieht MEL - Verfahren
durch sinnlose Aktionen in die Länge - Haft- und Rechtschutzrichterin
sowie Dienstaufsicht wurden nicht über Schweizer Entscheidung
informiert'
Mehr als drei Jahre nach der - laut Gutachten von Univ. Prof.
Heinz Mayer - unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl wies das
Obergericht des Kantons Zürich in einer Entscheidung den
verantwortlichen Wiener Staatsanwalt in rechtstaatliche Schranken.
Das Gericht im Wortlaut: 'Auf das von der Staatsanwaltschaft
gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung wird nicht
eingetreten'. Konkret geht es um Unterlagen die bei von der
Staatsanwaltschaft Wien urgierten Hausdurchsuchungen bei zwei
ehemaligen MEL- Direktoren im April 2011 in der Schweiz konfisziert
worden waren.
Zwtl.: Untauglicher Versuch nachträglicher Legitimierung der U-Haft
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Diese Hausdurchsuchungen
waren ein untauglicher Versuch, eine nachträgliche Legitimierung für
die U-Haft gegen Julius Meinl zu erzeugen sowie das Verfahren gegen
Organe der Meinl Bank unter dem Vorwand des Wartens auf mögliche neue
Erkenntnisse in die Länge zu ziehen. Diese Vernebelungsaktion des
Staatsanwalts - das Rechtshilfegesuch beruhte auf unrichtigen Angaben
- ist gescheitert. Das Schweizer Gericht hat entschieden, dass es
nicht rechtens wäre, die konfiszierten Unterlagen an die Wiener
Staatsanwaltschaft herauszugeben.' Dieses Urteil beruhe, so Weinzierl
auf formalen Gründen, auf die inhaltlich unzulässige Komponente
dieses Übergriffes musste in der Schweiz überhaupt nicht mehr
eingegangen werden. Diese Entscheidung ist endgültig; die von den
Schweizer Behörden zunächst konfiszierten Unterlagen wurden bereits
an die Eigentümer retourniert.
Zwtl.: Funktionierender Rechtschutz
Anhand dieses Falles werde im Zusammenhang mit dem MEL-Verfahren
ein fundamentaler Qualitätsunterschied zwischen der heimischen und
der Schweizer Justiz klar, so Weinzierl: 'Unschuldsvermutung und
Rechtschutz funktionieren in der Schweiz. Während in Österreich eine
unrechtmäßige U-Haft, die Verwendung befangener, unzuständiger,
tendenziöser Gutachter durch den Staatsanwalt, sinnlose
Observierungen, gefälschte Dokumente im Akt und andere
Zwangsmaßnahmen ohne jede substantielle Begründung einfach
akzeptiert, ja akklamiert werden, achtet das Schweizer Gericht genau
darauf, dass rechtstaatliche Grenzen durch die ermittelnden Behörden
nicht überschritten werden.' In diesem Sinne sei es skandalös, dass,
obwohl die Schweizer Entscheidung bereits im April dieses Jahres
gefallen ist , diese bislang nicht im Akt geführt wird. Zudem habe
der Staatsanwalt dieses Faktum nachweisbar sowohl gegenüber der
zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin als auch dem
Bundesministerium für Justiz, dem er im Rahmen der Dienstaufsicht
berichtspflichtig ist, verheimlicht. Der Bank Vorstand wies erneut
darauf hin, dass die Einstellung des MEL -Verfahrens auf Basis der
Erkenntnisse der relevanten Institutionen einzig logischer Schluss
und längst geboten wäre.
Zwtl.: Vorverurteilender Aktionismus des Staatsanwalts auch im
Ausland
Weinzierl: 'Die neue Erkenntnis aus der Schweiz sei ein weiter
Baustein der staatsanwaltlichen Vorverurteilungen, die sich nicht auf
Österreich beschränken.' Der Vorstand verwies in diesem Zusammenhang
auf eine Reihe von Verfehlungen die unter der fragwürdigen Ägide des
verantwortlichen Staatsanwalts zutage getreten seien:
- Im Dezember 2010 erklärte der Slowakische Verfassungsgerichtshof
eine Hausdurchsuchung gegen Meinl Bank in Bratislava (Februar2009;
Anm.) für illegal und verfassungswidrig. Diese Hausdurchsuchung war
auf Initiative und im Beisein der Wiener Staatsanwaltschaft
durchgeführt worden.
- In der Folge der im April 2011 durchgeführten Hausdurchsuchung in
der Schweiz fingierte der so genannte 'Meinl- Chefermittler' die
Zeugenaussage eines Managers der zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung
nachweisbar nicht zugegen war. Ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch
wurde eingeleitet,
- Im Oktober 2011 stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren
gegen den Chefermittler im Fall Meinl wegen Amtsmissbrauchs innerhalb
kürzester Zeit ein.
- Im Jänner 2012 verwendete der verantwortliche Wiener Staatsanwalt
einen offenbar anonym der Behörde zugespielten, offensichtlich
gefälschten Brief von Julius Meinl, mit dem die Staatsanwaltschaft
ihre Ablehnung der Meinl - Kautionsrückzahlung begründet. Eine
entsprechende Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde von der
Meinl Bank eingebracht.
Zwtl.: Heimische Justizministerin schweigt zu Missständen
'Bis dato gibt es keine Reaktion der Verantwortlichen auf diese
offensichtlichen Missstände', so Weinzierl. 'Seit knapp fünf Jahren
wird ein gesundes Institut, wie die Meinl Bank unter zynischer
Umkehrung der Unschuldsvermutung mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert
und mit unrechtmäßigen Aktionen in der Öffentlichkeit vorgeführt. Die
Meinl Bank weist Öffentlichkeit, Justizministerium und Politik
regelmäßig auf diese Missstände hin. Bis dato ohne Reaktion.' Es sei
schwer verständlich, sagte Weinzierl, dass die Justizministerin zu
solchen offen zu Tage liegenden Missständen schweigt.
Peter Weinzierl: 'Julius Meinl und die Meinl Bank haben sich immer
im Rahmen aller relevanten Gesetze und Regeln bewegt. Die
MEL-Kursverluste, die den Auslöser für die Untersuchungen gegen
Julius Meinl und Organe der Meinl Bank darstellten, waren durch die
internationale Wirtschafts- und Finanzkrise ausgelöst worden.
Weltweit brachen die Kurse dramatisch ein, auch in Österreich mussten
viele Banken mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt werden,
während die Meinl Bank die Krise selbstständig meisterte.'
Zwtl.: Hintergrundinformationen:
Zwtl.: Im Gegensatz zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien
sprechen im MEL- Diskurs die Fakten für die Meinl Bank und für eine
rasche Einstellung des Verfahrens:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der
Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit
Airports International und Power International zum Großteil
beigelegt.
- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten
Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-
Diskurs aufgehoben.
- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof
die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in
Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.
- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services
Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL- Zertifikatsrückkäufe -
Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -
rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig
ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten
Vorgänge.
- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig
und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.850 unerfahrenen MEL-
Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa EUR
29 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige österreichische
Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Der Großteil dieser
sozialen Vergleiche ist damit abgeschlossen.
Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger
Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,
das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei
unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der
Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher
mit 5.893 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund
EUR 30 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche
Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die
MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige
Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang
mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die
Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3
Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.
Zwtl.: Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als
doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 520
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0062 2012-11-12/10:35