Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren beschlossen, so eine Pressemitteilung vom 16. Dezember.
Deutschland macht den Weg frei für Blockchain-Wertpapiere Der “Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren” öffnet das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere. Er beseitigt die bislang geltende uneingeschränkte Pflicht zu einer urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform.
Wertpapiere können demnach in Deutschland künftig auch rein elektronisch begeben werden, wobei die Papierform “durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier)” ersetzt werde.