In der EU wird derzeit stark über die künftige Regulierung des Kryptosektors, die sogenannte MiCA-Verordnung (englisch: The Markets in Crypto-Assets Regulation), diskutiert. Dahingehend konnte die europäische Krypto-Community jüngst beruhigt aufatmen: Der Änderungsantrag zu einem De-facto-Verbot des energiehungrigen Konsens- und Schutzverfahrens "Proof-of-Work" und somit einem Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) wurde abgelehnt.
Verschärfte Vorschriften für Unhosted Wallets Nun sorgt das EU-Parlament allerdings schon wieder für Unruhe im Krypto-Space. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird morgen, am 31. März, über ein Regulierungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche bzw. die “Transfer of Funds”-Regulierung (TRF) abstimmen. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte Unhosted Wallets, also Wallets, die nicht von einem Verwahrungsdienstleister wie einer Kryptobörse betreut werden, bei Transaktionen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen. Als “Unhosted Wallets” sind private Wallets zu verstehen, die keine übergeordnete finanzielle Institution benötigen, um Transaktionen mit Kryptowährungen vorzunehmen. Zu diesen Wallets gehören zum Beispiel die Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken und Trust Wallet.
Der Gesetzentwurf geht von einem Abgeordneten der europäischen Grünen (Ernest Urtasun) und einer liberalen Politikerin (Assita Kanko) innerhalb der konservativen Fraktion EKR aus und basiert auf der internationalen FATF Travel Rule, die Standards zur Geldwäschebekämpfung definiert. In deren Zentrum stehen verschärfte Vorschriften zur Identitätsoffenlegung rund um Kryptowerte. Laut der neuen Verordnung sollten die Krypto-Anbieter nicht nur Informationen über Transferpartner sammeln, sondern sie auch ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos mittels personenbezogener Daten wie Name und Anschrift verifizieren – und dies für jede einzelne Transaktion bereits ab 1 Euro.