Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat den Handel mit binären Optionen für Kleinanleger teilweise verboten und Differenzgeschäfte (CFDs) mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen stark eingeschränkt, wie aus einer Pressemitteilung vom 16. Mai hervorgeht.
Laut der bereits seit dem 9. Mai geltenden Verordnung 118 über Maßnahmen der Produktintervention (FMA-PIV) müssen Anbieter von CFDs (Contracts for Differences) von Kryptowährungen von ihren Kunden künftig einen sogenannten Ersteinschuss der durch den Hebelkontrakt entstehenden finanziellen Verpflichtung einfordern.
Wie die Finanzmarktaufsicht in ihrer Begründung erläutert, setzt Österreich damit die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) temporär eingeführten Maßnahmen gegen Binäre Optionen und CFDs in nationales Recht um.