Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7. Oktober eine Verdachtsmeldung zu einem geplanten Security Token Offering (STO (DE:STOG_p)) des Krypto-Portals BTC-Echo veröffentlicht.
BaFin vermutet RegelverstoßMit ihrer nur aus zwei Sätzen bestehenden Meldung suggeriert die BaFin einen möglichen Gesetzesverstoß durch die STO-Organisatoren:
“Es besteht der hinreichende Verdacht, dass die BTC-ECHO GmbH in Deutschland ein Wertpapier in Form von ‘SECURITY TOKEN’ öffentlich anbietet. Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurde hierfür kein Prospekt veröffentlicht.”