Wie versteuere ich meine Gewinne aus Krypto-Krediten?
Ein Krypto-Kredit wirkt sich nicht auf das steuerpflichtige Einkommen aus. Darum können die Tilgungsbeiträge bei der Rückzahlung grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Die Krypto-Kredite stellen kein Einkommen dar und sind daher keine Ausgabe. Der Begriff Tildung bedeutet, dass der Kreditnehmer lediglich das Geld zurückzahlt, das er bereits erhalten hat. Anders verhält es sich mit den Zinsen, die zusätzlich zu entrichten sind. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Darlehen für einen bestimmten Zweck aufgenommen wurde, etwa zur Modernisierung einer gemieteten Immobilie oder zur Finanzierung einer beruflich genutzten Zweitwohnung.