MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Energiekonzern Eon muss bei seinem milliardenschweren Kraftwerksprojekt Datteln IV erneut einen Rückschlag hinnehmen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Dienstag einer Klage des Umweltverbandes BUND recht und kippte den Vorbescheid der Bezirksregierung Münster für das Bauvorhaben. Der Senat betonte aber, dass sein Urteil nicht automatisch das Aus für Datteln IV bedeute.
Der Senat kritisierte, ein Vorbescheid müsse das Gesamtprojekt bereits in wesentlichen Grundzügen beurteilen. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Der Vorsitzende Richter verglich das Eon-Projekt mit dem Bau eines Hauses: Es reiche nicht, das Fundament zu errichten, ohne sich Gedanken über die Stockwerke gemacht zu haben. Weil wesentliche Grundzüge nicht beachtet worden seien, sei auch der ursprüngliche Bebauungsplan vom Gericht für nichtig erklärt worden. Es sei nicht absehbar, wann der neue Plan vorliege und wie er aussehen werde. Zudem schlug sich im Urteil nieder, dass seit dem Vorbescheid 2007 die Anforderungen an den Naturschutz gestiegen sind. Bei Datteln IV geht es um die Lippe-Aue und den Cappenberger Wald.
Ein BUND-Sprecher nannte das Urteil einen 'weiteren Sargnagel für die Kraftwerksleiche Datteln IV'. Es sei nicht nur für den Umweltverband, sondern auch für die nordrhein-westfälische Energiepolitik als Erfolg zu werten. Kohlekraftwerke dürften keinen Platz mehr in Energiefragen einnehmen. Aus Sicht des BUND ist 'das Projekt genehmigungsrechtlich komplett auf null gestellt'.
Bauherr Eon zeigte sich von dem Urteil unbeeindruckt. 'Ein Kippen des Vorbescheides ändert nichts', sagte eine Sprecherin. Der Konzern baue nun an den genehmigten Teilbereichen des Kraftwerkes weiter. Hierzu zählten etwa der Kühlturm und das Kesselhaus. Nun gelte es, einen neuen Bebauungsplan und einen geänderten Regionalplan aufzustellen. Weil das Gericht keine Revision zuließ, will Eon gegen das Urteil Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Bezirksregierung wollte sich am Dienstagnachmittag noch nicht äußern./tru/bok/DP/stw
Der Senat kritisierte, ein Vorbescheid müsse das Gesamtprojekt bereits in wesentlichen Grundzügen beurteilen. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Der Vorsitzende Richter verglich das Eon-Projekt mit dem Bau eines Hauses: Es reiche nicht, das Fundament zu errichten, ohne sich Gedanken über die Stockwerke gemacht zu haben. Weil wesentliche Grundzüge nicht beachtet worden seien, sei auch der ursprüngliche Bebauungsplan vom Gericht für nichtig erklärt worden. Es sei nicht absehbar, wann der neue Plan vorliege und wie er aussehen werde. Zudem schlug sich im Urteil nieder, dass seit dem Vorbescheid 2007 die Anforderungen an den Naturschutz gestiegen sind. Bei Datteln IV geht es um die Lippe-Aue und den Cappenberger Wald.
Ein BUND-Sprecher nannte das Urteil einen 'weiteren Sargnagel für die Kraftwerksleiche Datteln IV'. Es sei nicht nur für den Umweltverband, sondern auch für die nordrhein-westfälische Energiepolitik als Erfolg zu werten. Kohlekraftwerke dürften keinen Platz mehr in Energiefragen einnehmen. Aus Sicht des BUND ist 'das Projekt genehmigungsrechtlich komplett auf null gestellt'.
Bauherr Eon zeigte sich von dem Urteil unbeeindruckt. 'Ein Kippen des Vorbescheides ändert nichts', sagte eine Sprecherin. Der Konzern baue nun an den genehmigten Teilbereichen des Kraftwerkes weiter. Hierzu zählten etwa der Kühlturm und das Kesselhaus. Nun gelte es, einen neuen Bebauungsplan und einen geänderten Regionalplan aufzustellen. Weil das Gericht keine Revision zuließ, will Eon gegen das Urteil Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Bezirksregierung wollte sich am Dienstagnachmittag noch nicht äußern./tru/bok/DP/stw