BVG: Zweitwohnungssteuer muss Leistungsfähigkeit beachten

Veröffentlicht am 14.02.2014, 11:58

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Zweitwohnungssteuer ist rechtswidrig, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund mit steigender Miethöhe prozentual niedriger ausfällt. Eine solche degressive Gestaltung verletzt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Stadt Konstanz am Freitag für nichtig und gab der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, der für fünf Jahre eine Zweitwohnungssteuer von rund 3000 Euro zahlen sollte.

Der Beschwerdeführer hatte die Wohnung von seinen Eltern bekommen und wehrte sich über mehrere Instanzen hinweg vergeblich gegen den Steuerbescheid. Zuletzt scheiterte er 2009 vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim.

Die Zweitwohnungssteuer müsse sich als örtliche Aufwandsteuer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit richten, erklärten die Karlsruher Richter. Dies leite sich aus dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes ab. 'Der degressive Steuertarif bewirkt eine Ungleichbehandlung der Steuerschuldner, weil er weniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere.' Zwar seien degressive Steuertarife nicht generell unzulässig, sie müssten aber gerechtfertigt sein.

Von der Stadt Konstanz war zunächst keine Stellungnahme zu dem Beschluss zu erhalten. Wieviele Kommunen in Deutschland ihre Zweitwohnungssteuer degressiv gestalten, ist nicht bekannt, der Deutsche Städtetag hat dazu keine Angaben. Experten gehen aber davon aus, dass eine relativ geringe Zahl die Steuertarife so wie Konstanz festgelegt hat. Beim Bund der Steuerzahler begrüßte Isabel Klocke die Entscheidung als eine positive Klarstellung und sagte: 'Die Kommunen müssen sich an dieser Entscheidung orientieren und ihre Satzungen entsprechend gestalten.'/pz/DP/jkr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2025 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.