HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat Kritik an den Genehmigungen von Offshore-Windparks zurückgewiesen. Die Windparks seien jeweils auf der Grundlage der geltenden Rechtslage genehmigt worden, sagte Monika Breuch-Moritz, die Präsidentin des Amtes, am Montag in Hamburg. Wenn kein Grund vorliege, die Genehmigung zu versagen, habe der Antragsteller einen Rechtsanspruch darauf. Das Bundesamt habe eine mögliche Gefährdung der Meeresumwelt zuvor umfassend geprüft. Dabei seien auch wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Ausland in die Bewertung eingeflossen.
Der Naturschutzbund Nabu hatte der Behörde zuvor grobe Rechtsverstöße bei der Genehmigung von Offshore-Windparks vorgeworfen. Der bereits 2002 genehmigte Park 'Butendiek' westlich von Sylt falle dabei besonders negativ auf. 'Das Baugebiet liegt inmitten zweier Schutzgebiete für Schweinswale und Seevögel', sagte Nabu-Geschäftsführer Leif Miller. Der Streit um 'Butendiek' belastet die gesamte Entwicklung der Offshore-Windkraft. Der Nabu hatte bereits einmal vergeblich versucht, 'Butendiek' gerichtlich zu stoppen und will kurz vor dem geplanten Baubeginn der 80 Windkraftanlagen einen weiteren juristischen Anlauf gegen das Projekt starten.
Dagegen betonte die BSH sie habe strenge Auflagen zum Schutz der marinen Umwelt verhängt, zum Beispiel zum Schutz des Schweinswals durch die Festlegung eines Schall-Grenzwertes beim Einrammen der Fundamente. 'Die Genehmigung für 'Butendiek' aus dem Jahr 2002 ist bestandskräftig und rechtmäßig', sagte Breuch-Moritz. 'Obwohl zum Zeitpunkt der Genehmigung das Gebiet noch nicht als Flora-Fauna-Habitat (FFH) oder als Vogelschutzgebiet ausgewiesen war, hat die BSH bei der Prüfung diese erhöhten Anforderungen an den Schutz der marinen Umwelt zugrunde gelegt.'/egi/DP/she