FRANKFURT (dpa-AFX) - Im Strafprozess gegen den früheren TV-Börsenjournalisten Markus Frick hat die Verteidigung keinen konkreten Strafantrag gestellt. Ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz werde zugestanden, erklärten Fricks Anwälte am Montag im Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt. Für den Mitangeklagten forderte dessen Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Frick wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, für rund zwei Millionen Euro Schmiergeld gezielt falsche Anlagetipps verbreitet zu haben, um den Kurs der besprochenen Aktien in die Höhe zu treiben. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den einschlägig vorbestrafen Angeklagten zwei Jahre und drei Monate Haft. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (25. Februar) fallen.e