Deutsche Beteiligungs AG: Finanzverwaltung ändert Einschätzung zu Umsatzsteuer
Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Rechtssache
08.05.2012 20:38
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 15 WpHG
Deutsche Beteiligungs AG, WKN 550 810
Deutsche Beteiligungs AG: Finanzverwaltung ändert Einschätzung zu
Umsatzsteuer
Für Deutsche Beteiligungs AG ergibt sich positiver Ergebniseffekt von mehr
als 0,70 EUR pro Aktie
Die Deutsche Beteiligungs AG wird in ihrem Zwischenabschluss zum 30. April
2012 (zweites Quartal des Geschäftsjahres 2011/2012) einen einmaligen
Ertrag von mehr als zehn Millionen Euro oder mehr als 0,70 EUR pro Aktie
aus der Auflösung von Rückstellungen verbuchen. Grundlage dafür ist eine
heutige Mitteilung der hessischen Finanzverwaltung über ihre Entscheidung,
Erträge aus der Verwaltung eines von der Deutschen Beteiligungs AG
aufgelegten Parallelfonds nun doch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu
wollen.
Die Deutsche Beteiligungs AG hatte, auch rückwirkend für vorangegangene
Geschäftsjahre, im Abschluss des Geschäftsjahres 2009/2010 und seither in
allen Zwischenabschlüssen Rückstellungen von insgesamt mehr als zehn
Millionen Euro für mögliche Umsatzsteuerzahlungen auf Erträge aus der
Verwaltung von Parallelfonds gebildet. Die Finanzverwaltung hatte im Rahmen
einer Betriebsprüfung 2010 die Auffassung vertreten, dass solche Erträge
der Umsatzsteuer unterliegen. Die Deutsche Beteiligungs AG war zuvor von
der jetzt bestätigten Rechtsauffassung ausgegangen, dass diese Erträge
nicht mit Umsatzsteuer belastet seien.
Für den Zwischenabschluss zum 30. April 2012 ermittelt die Deutsche
Beteiligungs AG derzeit die Bewertungen ihrer Beteiligungen an den
Portfoliounternehmen. Diese Bewertungen bilden die Grundlage des
Bewertungsergebnisses, eine wesentliche Einflussgröße des
Konzernergebnisses. Daher liegt zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis für das
zweite Quartal und damit auch für das Halbjahr noch nicht vor. Der
Zwischenabschluss soll am 14. Juni 2012 veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 8. Mai 2012
08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Beteiligungs AG
Börsenstrasse 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 957 87-01
Fax: +49 (0)69 957 87-199
E-Mail: welcome@deutsche-beteiligung.de
Internet: www.deutsche-beteiligung.de
ISIN: DE0005508105
WKN: 550810
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Umsatzsteuer
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als 0,70 EUR pro Aktie
Die Deutsche Beteiligungs AG wird in ihrem Zwischenabschluss zum 30. April
2012 (zweites Quartal des Geschäftsjahres 2011/2012) einen einmaligen
Ertrag von mehr als zehn Millionen Euro oder mehr als 0,70 EUR pro Aktie
aus der Auflösung von Rückstellungen verbuchen. Grundlage dafür ist eine
heutige Mitteilung der hessischen Finanzverwaltung über ihre Entscheidung,
Erträge aus der Verwaltung eines von der Deutschen Beteiligungs AG
aufgelegten Parallelfonds nun doch nicht der Umsatzsteuer unterwerfen zu
wollen.
Die Deutsche Beteiligungs AG hatte, auch rückwirkend für vorangegangene
Geschäftsjahre, im Abschluss des Geschäftsjahres 2009/2010 und seither in
allen Zwischenabschlüssen Rückstellungen von insgesamt mehr als zehn
Millionen Euro für mögliche Umsatzsteuerzahlungen auf Erträge aus der
Verwaltung von Parallelfonds gebildet. Die Finanzverwaltung hatte im Rahmen
einer Betriebsprüfung 2010 die Auffassung vertreten, dass solche Erträge
der Umsatzsteuer unterliegen. Die Deutsche Beteiligungs AG war zuvor von
der jetzt bestätigten Rechtsauffassung ausgegangen, dass diese Erträge
nicht mit Umsatzsteuer belastet seien.
Für den Zwischenabschluss zum 30. April 2012 ermittelt die Deutsche
Beteiligungs AG derzeit die Bewertungen ihrer Beteiligungen an den
Portfoliounternehmen. Diese Bewertungen bilden die Grundlage des
Bewertungsergebnisses, eine wesentliche Einflussgröße des
Konzernergebnisses. Daher liegt zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis für das
zweite Quartal und damit auch für das Halbjahr noch nicht vor. Der
Zwischenabschluss soll am 14. Juni 2012 veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 8. Mai 2012
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